Der Begriff Bilanzstrafrecht ist unscharf und bezeichnet als Oberbegriff verschiedene strafbare Verstöße gegen kaufmännische Dokumentationspflichten, insbesondere die Pflicht zur ordnungsgemäßen Führung von Handelsbüchern (§ 238 HGB) und die Pflicht, Handelsbilanzen rechtzeitig und wahrheitsgemäß aufzustellen (§ 242 HGB). Die wichtigsten Strafvorschriften finden sich im Strafgesetzbuch (§ 283 StGB, § 283 b StGB) und im Handelsgesetzbuch (§ 331 HGB)