Das Strafrecht als ultima ratio ermöglicht dem Staat weitreichende Eingriffe in die individuelle Freiheit des Einzelnen. Durchsuchungen und andere Zwangsmaßnahmen sind – auch bei Dritten – schon bei einfacher Verdachtslage möglich. Der Vollzug einer Untersuchungshaft als stärkster Eingriff in die Freiheit ist häufig weniger von den rechtlichen Vorgaben geleitet als durch die jeweilige Praxis vor Ort. Die Systematik des Strafprozesses enthält grundsätzliche die Anklageerhebung und damit eine Gerichtsverhandlung, ohne dass damit eine verbindliche Verurteilung verbunden sein muss. Auf unionsrechtlicher und internationaler Ebene schreitet die Entwicklung gemeingültiger Regelungen fort, die für eine erfolgreiche Verteidigung stets mit zu berücksichtigen sind, insbesondere zur Verhinderung einer Untersuchungshaft.