Die WEMAS Holding GmbH, WEMAS Baseplates GmbH, WEMAS Absperrtechnik GmbH und Landwehr GmbH verpflichten sich zu Integrität und Transparenz. Sie dulden ausnahmslos keine Korruption und treten dieser in jedweder Form wie Betrug, allen sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Rechtsverletzung entschieden entgegen. Daher verfügt die WEMAS Unternehmensgruppe über ein Compliance-Management-System. 

Mit der Realisierung des dazu gehörenden Hinweisgebersystems und weitergehenden Rechtsdienstleistungen zur Erfüllung Anforderungen an eine Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde FS-PP Berlin im Rahmen eines anwaltlichen Mandatsvertrages beauftragt.

Aufgaben von FS-PP Berlin

Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt anwaltsvertraulich Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der Unternehmen der WEMAS Unternehmensgruppe offen, ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle.

Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. FS-PP Berlin führt das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.

FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation oder Auslagerung interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das Hinweisgeberschutzgesetz als Anforderung an die Meldestelle definiert.

Einzelheiten

Für Personen, die mit den Rechtsanwälten Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Rechtsanwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben sollen.

Die Anwälte sind Beauftragte der WEMAS Holding GmbH. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu den Rechtsanwälten aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. 

Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit FS-PP Berlin sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. 

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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