Die WEMAS Holding GmbH, WEMAS Baseplates GmbH, WEMAS Absperrtechnik GmbH und Landwehr GmbH verpflichten sich zu Integrität und Transparenz. Sie duldet ausnahmslos keine Korruption und tritt dieser in jedweder Form wie Betrug, allen sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Rechtsverletzung entschieden entgegen. Daher verfügt die WEMAS Unternehmensgruppe über ein Compliance-Management-System. Dazu gehören eine Compliance-Meldestelle und ein Hinweisgebersystem. Hinweisgebersystem und die Erfüllung der Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurden auf FS-PP Berlin übertragen.

Aufgaben der Meldestelle

Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der Unternehmen der WEMAS Unternehmensgruppe offen. Die Meldestelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle.

Nach Eingang eines Hinweises führt die interne Meldestelle das Verfahren gemäß § 17 HinSchG durch und ergreift die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.

Einzelheiten

Für Personen, die mit der Meldestelle Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Meldestelle Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.

Die Anwälte der Meldestelle sind Beauftragte der WEMAS Holding GmbH. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Meldestelle aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. 

Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Meldestelle sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. 

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-933

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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