Aufgaben des Vertrauensanwalts

Die Teufel Acoustics Group GmbH mit ihren Tochterfirmen Lautsprecher Teufel GmbH und Dongguan Teufel Trading Co. Ltd treten jeder Form des Betrugs, der Bestechung und der Korruption sowie jeglicher sonstiger wirtschaftskrimineller Handlungen entschieden entgegen. Die Bestellung eines externen anwaltlichen Vertrauensanwalts durch Lautsprecher Teufel GmbH ist ein Bestandteil des installierten integrativen Systems der Vermeidung, Identifizierung und Sanktion von Rechts- und Regelverstößen (Compliance) in der Teufel Acoustics Group.

Als Vertrauensanwalt ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber auf Straftaten – insbesondere, aber nicht nur aus den Bereichen Korruption, Wirtschaftsstrafrecht, Geheimnisverrat, Datenschutzrecht - und auf andere schwer wiegende Rechtsverletzungen wie etwa gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz.

Der Aufgabenkreis des Vertrauensanwalts ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht. Der Vertrauensanwalt ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Beschwerden von Kunden gehören nicht zum Aufgabenbereich des Vertrauensanwalts, gleichwohl können auch Externe, wie z.B. Kunden, Lieferanten, und sonstige Vertragspartner Hinweise einreichen.

Der Vertrauensanwalt und alle Mitarbeiter der Anwaltssozietät FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Der Vertrauensanwalt gibt Informationen, die er von einem Hinweisgeber erhalten hat, nur an den zuständigen Ansprechpartner der Teufel Acoustics Group weiter, wenn der Hinweisgeber ausdrücklich sein Einverständnis hiermit erklärt hat.

Mitarbeitern steht der Vertrauensanwalt auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn die Vertraulichkeit des anwaltlichen Vertrauensanwalts in Anspruch genommen werden soll.

Hinweisgeber und Mitarbeiter, die sich mit Fragen an den Vertrauensanwalt wenden, können selbst entscheiden ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

 

Einzelheiten

Für Personen, die Rechtsanwalt Dr. Frank als Vertrauensanwalt auf einen verdächtigen Sachverhalt oder einen Verstoß gegen Gesetze hinweisen möchten oder sich mit einer Frage an ihn wenden wollen, ist eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Rechtsanwalt Dr. Frank wird sich dann unverzüglich melden.

In der Regel wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch einen Hinweisgeber stehen (oder eine Kontaktaufnahme per E-Mail). Schon hier kann eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen.

Der telefonischen Kontaktaufnahme wird sich in geeigneten Fällen ein persönliches Gespräch des Hinweisgebers mit dem Vertrauensanwalt anschließen. Der Sachverhalt soll dabei so genau wie möglich aufgenommen werden.

Nur dann, wenn der Hinweisgeber das ausdrücklich gestattet, wird der Vertrauensanwalt die Informationen an das Unternehmen weitergeben, und zwar ausschließlich an den zuständigen Ansprechpartner der Teufel Acoustics Group. Wenn ein Hinweisgeber das wünscht, wird sein Name nicht genannt werden.

Die Kontaktaufnahme zum Vertrauensanwalt ist für einen noch unentschlossenen Hinweisgeber risikolos. Er kann sich auch danach noch entscheiden, der Vertrauensanwalt solle Stillschweigen bewahren.

Die Beratung von Mitarbeitern erfolgt darüber hinaus in allen Fragen der Gesetzes- und Regeleinhaltung (Compliance).

Der Vertrauensanwalt ist Beauftragter der Unternehmen der Teufel Acoustics Group. Er darf niemals einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Unternehmen zuwiderläuft. Er ist aber beauftragt, Hinweisgebern das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
0049 30 31 86 85 78
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