Der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg sind Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden und Geschäftspartner. Daher verfügt die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg über ein Compliance-Management-System. Dazu gehören eine Compliance-Meldestelle und ein Hinweisgebersystem. Hinweisgebersystem und die Erfüllung der Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurden auf FS-PP Berlin übertragen.

Aufgaben von Ombudsperson und Meldestelle

Herr Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister in der Kanzlei FS-PP Berlin bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg offen. Die Meldestelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Besucher.

Nach Eingang eines Hinweises führt die interne Meldestelle das Verfahren gemäß § 17 HinSchG durch und ergreift die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung. Für weitere Informationen zum Verfahrensgang beachten Mitarbeitende bitte die Richtlinie zum Hinweisgeber*innensystem.

Einzelheiten 

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsperson Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Meldestelle Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.

Die Ombudsperson ist Beauftragter der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg. Sie darf niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur  Meldestelle der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. 

Hier finden Sie eine genauere Darstellung und den Link zum FS-PP BKMS® System

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. 

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 318685-933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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