Die Stephanus-Stiftung mit ihren Tochtergesellschaften und Diensten verpflichten sich zu Integrität und Transparenz. Ausnahmslos dulden sie keine Korruption, keine sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und treten auch sonst jeglicher Form von Rechtsverletzung entschieden entgegen. Die Bestellung externer Vertrauensanwälte ist Bestandteil des Compliance-Management-Systems, mit dem die Stephanus-Stiftung Rechts- und Regelverstöße vermeiden, erkennen und sanktionieren will. Darüber hinaus schützt sie sich damit vor Rechtsverletzungen durch Dritte.

Aufgaben der Vertrauensanwälte, die vom Vorstand der Stephanus-Stiftung benannt wurden

Als Vertrauensanwälte sind die Rechtsanwälte Dr. Rainer Frank und Sophia Hoffmeister beauftragt worden. Sie sind ansprechbar für interne und externe Hinweispersonen, d. h. sowohl Beschäftigte als auch Vertragspartner, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder andere Rechts- und Regelverstöße geben können.

Der Aufgabenkreis der Vertrauensanwälte ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- und Regelverletzungen. Sie sind keine allgemeine Beschwerdestelle.

Die Vertrauensanwälte und alle Mitarbeitenden der Kanzlei unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Vertrauensanwälte geben Informationen nur dann an die interne Meldestelle der Stephanus-Stiftung weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hierzu erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen, so dass in diesem Fall die Identität der Hinweisperson durch die Vertrauensanwälte geschützt ist.

Für die Stephanus-Stiftung und deren Tochtergesellschaften ist die Stabsstelle Compliance & Recht als interne Meldestelle festgelegt worden.

Einzelheiten

Für Personen, die mit den Vertrauensanwälten Kontakt aufnehmen möchten, gibt es eine gesonderte Telefonnummer und E-Mailadresse (siehe unten Kontakt). Auch außerhalb der Geschäftszeiten eingehende Hinweise werden zeitnah aufgenommen. Ein persönliches Gespräch mit den Vertrauensanwälten ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme zu den Vertrauensanwälten ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Er/Sie kann sich auch während der Kommunikation noch entscheiden, dass die Vertrauensanwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben sollen.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Die Vertrauensanwälte sind Beauftragte der Stephanus-Stiftung. Sie dürfen keinen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Auftraggeber zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen hin einzuleitende interne Verfahren zu erläutern.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 31 86 85 918
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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem

 

Portrait Dr Rainer Frank small Portrait Sophia Hoffmeister