Der SCHULTHEISS Wohnbau AG sind Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden, Kunden, Partner sowie aller Stakeholder des Unternehmens. Daher verfügt die SCHULTHEISS Wohnbau AG über ein modernes Compliance-Management-System. Die Bestellung externen anwaltlichen Ombudspersonen ist Bestandteil des installierten integrativen Compliance-Management-Systems.

Aufgaben der Vertrauensanwälte

Als Vertrauensanwälte sind Rechtsanwalt Dr. Frank und Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister  Ansprechpartner für interne und externe Hinweispersonen, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Rechts- oder Regelverstöße oder auf Missstände geben können. Dazu gehören auch persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.

Der Aufgabenkreis der Vertrauensanwälte ist darauf beschränkt. Die Vertrauensanwälte sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeitende, Vertragspartner oder Kunden.

Die Vertrauensanwälte und alle Mitarbeiter der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Vertrauensanwälte  geben Informationen nur dann an die Compliance-Beauftragte Frau Katharina Rudolph weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen; die Vertrauensanwälte schützen dann die Identität der Hinweisperson. 

Mitarbeitenden der SCHULTHEISS Wohnbau AG stehen die Vertrauensanwälte auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn dies vertraulich geschehen soll.

Hinweispersonen und Mitarbeitende, die sich mit Fragen an die Vertrauensanwälte wenden, können selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Einzelheiten  

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank oder Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister als Vertrauensanwälte Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch mit den Vertrauensanwälten ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme zu den Vertrauensanwälten ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Vertrauensanwälte Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Die Vertrauensanwälte sind Beauftragter der SCHUTHEISS Wohnbau AG. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen, das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu den Vertrauensanwälten aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen. 

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

guetesiegel bkms

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-93

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

Portrait Dr Rainer Frank small Portrait Sophia Hoffmeister