Dr. Rainer Frank ist Vertrauensanwalt der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH.

Aufgaben

Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH tritt jeder Form von Korruption, Betrug und sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität entschieden entgegen. Die Bestellung eines Vertrauensanwalts ist Bestandteil des internen Sicherungssystems, mit dem die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH Rechts- und Regelverstöße im eigenen Geschäfts- und Unternehmensbereich vermeiden, identifizieren und sanktionieren und sich vor Rechtsverletzungen durch Dritte schützen will. Mit der Realisierung des Hinweisgebersystems und weitergehenden Rechtsdienstleistungen zur Erfüllung Anforderungen an eine Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurde FS-PP Berlin im Rahmen eines anwaltlichen Mandatsvertrages beauftragt. 

Einzelheiten

Herr Rechtsanwalt Dr. Frank nimmt anwaltsvertraulich Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Sollte eine Hinweisperson eine weibliche Ansprechpartnerin wünschen, wird ihr Hinweis von Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister in der Kanzlei FS-PP Berlin bearbeitet. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) GmbH offen, ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte oder Kunden.

Nach Eingang eines Hinweises nehmen die Rechtsanwälte eine anwaltsunabhängige Rechtsprüfung vor. Ziel ist die Feststellung oder der Ausschluss eines rechtserheblichen Anfangsverdachts eines Rechts- oder Regelverstoßes. FS-PP Berlin führt das Verfahren entsprechend § 17 HinSchG durch und ergreift oder empfiehlt in Abstimmung mit den zuständigen internen Funktionsträgern die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.

FS-PP Berlin handelt anwaltsunabhängig rechtsberatend und nicht im Rahmen einer Delegation oder Auslagerung interner Funktionen. Gerade durch die Konzentration auf die Rechtsanwälten vorbehaltene Aufgabe der Rechtsberatung wird die fachliche und organisatorische Unabhängigkeit sichergestellt, die das Hinweisgeberschutzgesetz als Anforderung an die Meldestelle definiert.

Für weitere Informationen zum Verfahrensgang beachten Mitarbeitende bitte die Richtlinie zum Hinweisgeber*innensystem.

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 - 31 86 85 914
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