Aufgaben des Ombudsmanns

Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin und alle Unternehmen des Gewobag-Konzerns treten jeder Form von Korruption, Betrug sowie allen sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität entschieden entgegen. Die Bestellung eines externen anwaltlichen Ombudsmanns ist ein wichtiger Bestandteil des installierten integrativen Compliance Management Systems, mit dem die Gewobag Rechts- und Regelverstöße im Unternehmen und im Konzern vermeiden, identifizieren und sanktionieren will.

Als Ombudsmann ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen, Geheimnisverrat oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen wie etwa gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz geben können.

Der Aufgabenkreis des Ombudsmanns ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht.

Der Ombudsmann ist keine Beschwerdestelle für Mieter oder Mietinteressenten.

Der Ombudsmann und alle Mitarbeiter der Anwaltssozietät "Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz Partnerschaft mbB", Berlin, unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Der Ombudsmann gibt Informationen, die er von einem Hinweisgeber erhalten hat, nur an den für Compliance zuständigen Ansprechpartner in der Gewobag weiter, wenn der Hinweisgeber ausdrücklich sein Einverständnis hiermit erklärt hat.

Mitarbeitern steht der Ombudsmann auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn die Vertraulichkeit des anwaltlichen Ombudsmanns in Anspruch genommen werden soll.

Hinweisgeber und Mitarbeiter, die sich mit Fragen an den Ombudsmann wenden, können selbst entscheiden ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Einzelheiten

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsmann Kontakt aufnehmen möchten, ist eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Rechtsanwalt Dr. Frank wird sich dann unverzüglich melden.

In der Regel wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch einen Hinweisgeber stehen (oder eine Kontaktaufnahme per E-Mail). Schon hier kann eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen.

Der telefonischen Kontaktaufnahme wird sich in geeigneten Fällen ein persönliches Gespräch des Hinweisgebers mit dem Ombudsmann anschließen. Nur dann, wenn der Hinweisgeber das ausdrücklich gestattet, wird der Ombudsmann die Informationen an das Unternehmen weitergeben. Wenn ein Hinweisgeber das wünscht, wird sein Name nicht genannt werden.

Die Kontaktaufnahme zum Ombudsmann ist für einen noch unentschlossenen Hinweisgeber risikolos. Er kann sich auch danach noch entscheiden, dass der Ombudsmann Stillschweigen bewahren soll. Eine vom Hinweisgeber gestattete Weitergabe von Informationen kann anonymisiert erfolgen.

Der Ombudsmann ist Beauftragter der Gewobag. Er darf niemals einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Unternehmen des Gewobag-Konzerns zuwiderläuft. Er ist aber beauftragt, Hinweisgebern das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

unternehmensinterne Verfahren zu erläutern. 

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zum  Ombudsmann aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen. 

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit dem Ombudsmann sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

guetesiegel bkms

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 31 86 85 83
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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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