Auftraggeber des Ombudsmanns

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Rainer Frank ist seit 2012 Ombudsmann Korruptionsprävention für GASAG Berliner Gaswerke AG und die Unternehmen der GASAG-Gruppe:

Bioenergie Rhinow GmbH, Rhinow
BAS Kundenservice GmbH & Co. KG, Berlin
Berliner Erdgasspeicher GmbH, Berlin
Bio-Erdgas Neudorf GmbH, Groß Pankow
DSE Direkt-Service Energie GmbH, Berlin
EMB Energie Mark Brandenburg GmbH, Potsdam
GASAG Bio-Erdgas Schwedt GmbH, Schwedt
GASAG Solution Plus GmbH, Berlin
GASAG Windpark Verwaltungs-GmbH, Berlin
Geo-En Energy Technologies GmbH, Berlin
infrest - Infrastruktur eStrasse GmbH, Berlin
KKI-Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen GmbH, Berlin
NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG, Berlin
Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG, Forst (Lausitz)
Provedo GmbH, Leipzig
Solar Project 19 GmbH & Co. KG, Cottbus
Geo-En Energy Technologies GmbH, Berlin
infrest - Infrastruktur eStrasse GmbH, Berlin
KKI-Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen GmbH, Berlin
NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG, Berlin
Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mbH & Co. KG, Forst (Lausitz)
Provedo GmbH, Leipzig
Solar Project 19 GmbH & Co. KG, Cottbus 

Aufgaben des Ombudsmanns für Korruptionsprävention

Der Ombudsmann Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank ist beauftragt, unternehmensinternen und unternehmensexternen Personen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, die Hinweise auf Straftaten aus den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere Korruption, des Wirtschaftsordnungswidrigkeitenrechts einschließlich Versuchs- und Vorbereitungshandlungen sowie sonstiger Straftaten (beispielweise Hinweise auf Straftaten aus den Bereichen des Umweltschutzrechts der Arbeitsschutzrechts) oder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten in einem Unternehmen der GASAG-Gruppe geben können.

Der Ombudsmann Rechtsanwalt Dr. Frank ist außerdem beauftragt, Hinweise auf schwerwiegende Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz entgegenzunehmen, wenn der gemeldete Sachverhalt Anlass zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund geben könnte.

Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten, die nicht zugleich unter die vorstehenden Absätze fallen, gehören nicht zum Aufgabenbereich des Rechtsanwalts Dr. Frank als Ombudsmann.

Kundenbeschwerden oder sonstige Beschwerden von Vertragspartnern gehören ebenfalls nicht zum Aufgabenbereich des Ombudsmanns für Korruptionsprävention.

Mit der Bestellung des externen anwaltlichen Ombudsmanns für Korruptionsprävention beziehen die Unternehmen der GASAG-Gruppe Position gegen Korruption. Das Hinweisgebersystem ist Bestandteil des installierten Systems der Korruptionsvorsorge und allgemein der Gewährleistung von Compliance in den Unternehmen.

Der Ombudsmann und alle Mitarbeiter der Anwaltssozietät unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Der Ombudsmann gibt Informationen über einen verdächtigen Sachverhalt, die er von einem Hinweisgeber erhält, nur dann (und nur an das Justiziariat der GASAG) weiter, wenn der Hinweisgeber ausdrücklich sein Einverständnis hiermit erklärt.

Auf Wusch können Hinweisgeber anonym bleiben.

 

Einzelheiten

Für Personen, die Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsmann für GASAG Berliner Gaswerke AG oder eines der aufgeführten Unternehmen der GASAG-Gruppe auf einen korruptionsverdächtigen oder sonst strafbaren Sachverhalt hinweisen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer geschaltet und eine gesonderte E-Mail Adresse eingerichtet worden. Außerhalb der Geschäftszeiten nimmt ein Anrufbeantworter Nachrichten auf.

In den meisten Fällen wird am Anfang eine fernmündliche Kontaktaufnahme durch einen Hinweisgeber stehen. Hier kann schon eine erste Klärung der möglichen Bedeutung eines Hinweises erfolgen. In geeigneten Fällen wird sich ein persönliches Gespräch des Hinweisgebers mit dem Ombudsmann anschließen. Der Sachverhalt soll dabei so genau wie möglich aufgenommen werden.

Der Ombudsmann wird die Informationen nur dann an das Justiziariat der GASAG weiterleiten, wenn der Hinweisgeber hierzu sein ausdrückliche Einverständnis erklärt. Die Weitergabe der Informationen kann anonymisiert, also ohne Nennung des Namens des Hinweisgebers geschehen.

Für einen noch unentschlossenen Hinweisgeber ist die Kontaktaufnahme deshalb risikolos. Er kann sich immer noch entscheiden, der Ombudsmann solle Stillschweigen bewahren.

Der Ombudsmann ist Beauftragter der Unternehmen der GASAG-Gruppe. Er darf niemals einem Hinweisgeber einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der seiner Auftraggeber zuwiderläuft. Er wird aber einem Hinweisgeber das auf seine Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren im Einzelnen erläutern.

Wer im Zweifel darüber ist, ob die Mitteilungen, die er machen kann, in den Aufgabenbereich des Ombudsmanns für Korruptionsprävention fallen, kann das kurzerhand durch einen Anruf bei Rechtsanwalt Dr. Frank klären. Die Zusage der Vertraulichkeit gilt in jedem Fall.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
0049 30 31 86 85 51
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Portrait Dr Rainer Frank small