Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) duldet keine Verletzungen von Recht oder verbindlichen Regeln, insbesondere keine Gewalt, sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Mobbing oder andere Formen von schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber ihren Mitarbeitenden. Dennoch kann es zu Situationen und Konflikten kommen, in denen sich Mitarbeitende selbst ungerecht behandelt, diskriminiert oder belästigt fühlen oder Zeugen der unangemessenen Behandlung anderer Mitarbeitenden oder sonstiger Rechts- oder Regelverletzungen werden.

Die FNF hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank und Frau Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister als Vertrauensanwälte mandatiert. Herr Dr. Frank und Frau Hoffmeister bilden die externe Hinweisgeberstelle der FNF. Sie sind für die Mitarbeitenden der FNF und Geschäftspartner bestellt, die auf vertraulichem Wege Hinweise auf solches Fehlverhalten oder sonstige Rechts- oder Regelverstöße geben können.

Wer in gutem Glauben einen Hinweis auf eine Verdachtslage gibt, wird deshalb keine Benachteiligung erfahren.

Der Aufgabenkreis der externen Hinweisgeberstelle ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von Gewicht. Die externe Hinweisgeberstelle ist keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeitende oder Geschäftspartner.

Die Vertrauensanwälte sind auch beauftragt und befugt, Mitarbeitenden der FNF Auskünfte zu Compliance betreffende Fragen zu erteilen, wenn das unter der besonderen Vertraulichkeit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht geschehen soll.

Einzelheiten

Für Hinweispersonen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank oder Rechtsanwältin Hoffmeister Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und E-Mail-Adresse eingerichtet worden (Kontaktdetails siehe unten). Ein persönliches Gespräch  ist nach einer Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme zur externen Hinweisgeberstelle ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie kann sich auch noch nach der Kontaktaufnahme entscheiden, dass die Rechtsanwälte Stillschweigen bewahren oder den Hinweis nur anonymisiert weitergeben sollen.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Die Rechtsanwälte sind Beauftragter der FNF. Sie dürfen niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der FNF zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zur Hinweisgeberstelle aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.

Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit den Rechtsanwälten sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.

Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen

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Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

Portrait Dr Rainer Frank small Portrait Sophia Hoffmeister