Die Unternehmen der EWN-Gruppe

  • EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH
  • JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
  • KTE Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH

sehen sich als Unternehmen des Bundes und Empfänger öffentlicher Mittel in ganz besonderem Maße zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und regulatorischen Standards sowie zur Erfüllung selbst gesetzter ethischer Vorgaben und Anforderungen verpflichtet. Die Unternehmen treten jeder Form von Korruption, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Die Einrichtung von Compliance-Meldestellen nach den Regelungen des HinSchG und die Bestellung der externen anwaltlichen Ombudspersonen ist Bestandteil des Compliance Managements der Unternehmensgruppe.

Aufgaben der Ombudspersonen und Meldestellen

Dr. Rainer Frank und Sophia Hoffmeister sind Ombudspersonen der Unternehmen der EWN-Gruppe und nehmen auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der Gesellschaften offen.

Für die Unternehmen JEN mbH und Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH übernehmen die Rechtsanwälte außerdem die Aufgaben der internen Meldestelle nach § 12, 13 HinSchG. Dazu wurde ihnen eine besondere Unabhängigkeit und das Recht zum Ergreifen von Folgemaßnahmen nach §§ 12, 13 HinSchG eingeräumt.

Bei der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH wird diese Funktion von dem internen Compliance-Beauftragten wahrgenommen.

Einzelheiten 

Nach Eingang eines Hinweises führt die interne Meldestelle das Verfahren gemäß § 17 HinSchG durch und ergreift die gebotenen Folgemaßnahmen gemäß § 18 HinSchG. Hinweispersonen erhalten binnen 7 Tagen eine Eingangsbestätigung und vor Ablauf von 3 Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung.

Jede Form der Benachteiligung von Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis auf einen Rechtsverstoß geben, ist – unabhängig vom Ausgang der anschließenden Prüfung – unzulässig und wird als eigener Verstoß verfolgt werden.

Für weitere Informationen zum Verfahrensgang beachten Mitarbeitende bitte das hierzu im Intranet hinterlegte Regelwerk ihrer Gesellschaft.

Meldewege

Für Personen, die Kontakt zu den Ombudspersonen aufnehmen möchten, sind eine besondere Mailadresse eingerichtet und eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Diese finden Sie unten auf dieser Seite.  Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Die Ombudspersonen werden sich dann unverzüglich melden.

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu den Ombudspersonen aufzunehmen. Das FS-PP BKMS® System ist ein internetbasiertes Melde- und Kommunikationssystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt.

Link zu weiteren Informationen und zum FS-PP BKMS® System

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie hier.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 318685-933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

Portrait Dr Rainer Frank small