Compliance, die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, gehört zu der unternehmerischen Verantwortung und zu den Zielen von degewo. Zur Erreichung dieses Ziels ist es von herausragender Bedeutung, dass degewo und ihre Mitarbeitenden ordnungsgemäß handeln. Die Bestellung eines Vertrauensanwalts ist Bestandteil des installierten integrativen Compliance-Management-Systems.

Aufgaben des Vertrauensanwalts

Als Vertrauensanwalt ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweispersonen, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Rechts- oder Regelverstöße oder auf Missstände geben können. Dazu gehören auch persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.

Der Aufgabenkreis des Vertrauensanwalts ist darauf beschränkt. Er ist keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeitende, Vertragspartner oder Kunden.

Der Vertrauensanwalt und alle Mitarbeiter der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Der Vertrauensanwalt gibt Informationen nur dann an die Compliance-Beauftragte von degewo weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen; der Vertrauensanwalt schützt somit die Identität der Hinweisperson.

Mitarbeitenden steht der Vertrauensanwalt auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn dies vertraulich geschehen soll.

Hinweispersonen und Mitarbeitende, die sich mit Fragen an den Vertrauensanwalt wenden, können selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Einzelheiten 

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Vertrauensanwalt Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch mit dem Vertrauensanwalt ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme zum Vertrauensanwalt ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass der Vertrauensanwalt Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Der Vertrauensanwalt ist Beauftragter von degewo. Er darf niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen von degewo zuwiderläuft. Er ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

 Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 318685-934

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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