Aufgaben der Ombudspersonen

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Anstalt des öffentlichen Rechts - tritt jeder Form von Korruption, Betrug, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Rechtsverletzung entschieden entgegen. Die Bestellung externer anwaltlicher Ombudspersonen ist Bestandteil des installierten Compliance Management Systems, mit dem die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Rechts- und Regelverstöße im eigenen Geschäfts- und Unternehmensbereich vermeiden, identifizieren und sanktionieren und sich vor Rechtsverletzungen durch Dritte schützen will.

Als Ombudspersonen sind Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank und Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister Ansprechpartner für Beschäftigte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können.

Der Aufgabenkreis der Ombudspersonen ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht.

Die Ombudspersonen sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Zur Entgegennahme von Beschwerden von Vertragspartnern oder Kunden der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind die Ombudspersonen ebenfalls nicht zuständig.

Kontakt

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 31 86 85 89
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