Der Björn Schulz Stiftung sind Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden, Partner sowie aller Stakeholders. Daher verfügt die Björn Schulz Stiftung über ein modernes Compliance-Management-System. Die Bestellung einer externen anwaltlichen Ombudsperson ist Bestandteil des installierten integrativen Compliance-Management-Systems.

Aufgaben der Ombudsperson

Als Ombudsperson ist Rechtsanwalt Dr. Frank Ansprechpartner für interne und externe Hinweispersonen, die auf vertraulichem Weg Hinweise auf Rechts- oder Regelverstöße oder auf Missstände geben können. Dazu gehören auch persönliche Rechtsverletzungen im beruflichen Umfeld.

Der Aufgabenkreis der Ombudsperson ist darauf beschränkt. Die Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle für Mitarbeitende, Vertragspartner, Angehörige von Patienten.

Die Ombudsperson und alle Mitarbeiter der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudsperson gibt Informationen nur dann an den Vorstand der Björn Schulz Stiftung weiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen; die Ombudsperson schützt dann die Identität der Hinweisperson.

Mitarbeitenden der Björn Schulz Stiftung steht die Ombudsperson auch zur Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung, wenn dies vertraulich geschehen soll.

Hinweispersonen und Mitarbeitende, die sich mit Fragen an die Ombudsperson wenden, können selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Einzelheiten 

Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank als Ombudsperson Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden (siehe unten Kontakt). Ein persönliches Gespräch mit der Ombudsperson ist nach Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme zum Ombudsmann ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie kann sich auch danach noch entscheiden, dass der Ombudsmann Stillschweigen bewahren oder einen Hinweis nur anonymisiert weitergeben soll.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Die Ombudsperson ist Beauftragter der Björn Schulz Stiftung. Sie darf niemals einen Rechdtsrat erteilen, der den Interessen  des Auftraggebers zuwiderläuft. Sie ist aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

 

Kontakt

Dr. Rainer Frank
030 318685-933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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