Axel Springer bekennt sich zu verantwortungsvoller Unternehmensführung. Integrität ist neben Unternehmertum und Kreativität ein Grundwert des Unternehmens und das Fundament unserer Unternehmenskultur. Axel Springer tritt jeder Form von Korruption oder sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen entschieden entgegen. Die Bestellung der externen Ombudspersonen ist ein Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem Axel Springer SE Rechtsverstöße im Unternehmenskontext vermeiden, identifizieren und sanktionieren möchte.

Aufgaben der Ombudsstelle

Die Ombudspersonen sind für Beschäftigte und Geschäftspartner von Axel Springer SE bestellt, die auf vertraulichem Wege Hinweise auf Korruption, andere wirtschaftskriminelle Handlungen zu anderen wesentlichen Verstößen gegen Recht und Gesetz oder internen Regeln geben können.

Hinweisgeber, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben, werden in keiner Weise benachteiligt. Die Ombudsstelle darf nicht dazu verwendet werden, wissentlich falsche oder verleumderische Hinweise oder Informationen abzugeben.

Einbezogen sind die Axel Springer SE und alle kontrollierten Gesellschaften des Axel Springer Konzerns im In- und Ausland.

Die Beschäftigten der Unternehmensgruppe Axel Springer können mögliches Fehlverhalten oder Hinweise zu unkorrektem Geschäftsgebaren direkt an die Ombudsperson melden – sicher und anwaltsvertraulich.

Der Aufgabenkreis der Ombudspersonen ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen z. B. gegen unternehmensinterne Richtlinien von Gewicht.

Die Ombudspersonen sind auch beauftragt und befugt, Beschäftigten der Unternehmen der Unternehmensgruppe Axel Springer Auskünfte in die Compliance betreffenden Fragen zu erteilen, wenn das unter der besonderen Vertraulichkeit des Ombudspersonensystems geschehen soll.

Die Ombudspersonen sind aber darüber hinaus keine allgemeine Beschwerdestelle.

Einzelheiten

Für Personen, die mit Rechtsanwältin Hoffmeister oder mit Rechtsanwalt Dr. Auffermann als Ombudsperson der Axel Springer SE Kontakt aufnehmen möchten, sind eine besondere Mailadresse eingerichtet und eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Dieser Anrufbeantworter wird nur von den o.g. Ombudspersonen abgehört. Die Ombudsperson wird sich dann unverzüglich melden. Auch ein persönliches Gespräch mit der Ombudsperson ist nach einer Terminvereinbarung möglich.

Nur wenn eine Hinweisperson es ausdrücklich gestattet, wird die Ombudsperson die Informationen an das Unternehmen weitergeben. Wenn eine Hinweisperson es wünscht, wird ihr / sein Name nicht genannt, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet werden.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Die Kontaktaufnahme zur Ombudsperson ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Ombudsperson Stillschweigen bewahren soll.

Die Ombudspersonen sind Beauftragte der Axel Springer SE. Sie dürfen niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Axel Springer SE oder den Interessen der einbezogenen Unternehmen der Unternehmensgruppe Axel Springer SE zuwiderlaufen. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Kontakt

Sophia Hoffmeister
Dr. Niklas Auffermann

030 31 86 85 936

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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