Spätestens seitdem im Dezember 2018 ein Nutzer über Twitter in der Art eines Adventskalenders persönliche Daten von mehr als tausend Politikern und Prominenten publik gemacht hat, ist Internetkriminalität bzw. Cybercrime in aller Munde.

In der modernen Arbeitswelt, in welcher der Einsatz von technischen Hilfsmitteln unverzichtbar geworden ist, ist das Risiko allgegenwärtig, Opfer von Cybercrime zu werden. Nach zwei Studien des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) aus dem Jahr 2017 ist in Deutschland etwa jeder zweite Internetnutzer und sogar mehr als jedes zweite Unternehmen Opfer von Cybercrime geworden. Bedroht sind also insbesondere auch mittelständische Unternehmen.

Nach der Definition des Bundeskriminalamtes (BKA) umfasst Cybercrime die Straftaten, die sich gegen Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten (Cybercrime im engeren Sinne) oder die mittels Informationstechnik begangen werden.

Besonders lukrativ für Angreifer ist der Handel mit Gesundheitsdaten, was in letzter Zeit Arztpraxen und andere Unternehmen aus dem medizinischen Bereich in den Fokus der Hacker gerückt hat:  Aktueller Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Sebastian T. Vogel

 

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