FS-PP Berlin beraten nicht nur Unternehmen und Organisationen in Fragen der Criminal- und Corporate-Compliance, sondern übernehmen als anwaltliche Rechtsdienstleistungen mit den zusätzlichen Kompetenzen zertifizierter Compliance Officer und zertifizierter Compliance Auditor auch Aufgaben eines anwaltlichen externen Compliance-Beauftragten für mittelständische Unternehmen der privaten Wirtschaft und der öffentlichen Hand. 

Compliance-Management-Systeme und Compliance-Beauftragte

Vorstände und Geschäftsführungen sind verpflichtet, ein dem jeweiligen Unternehmen angemessenes Risikomanagement zu installieren und dafür Sorge zu tragen, dass Risiken betriebsbezogener Rechtsverletzungen vorgebeugt, tatsächliche Rechtsverletzungen erkannt und auf sie reagiert wird. Compliance - verstanden als Rechts- und Regeleinhaltung - ist Bestandteil von Leitungsverantwortung und verlangt nach modernem Verständnis die Einrichtung eines Compliance-Management-Systems.

Die Funktionsstellung Compliance kann besetzt werden mit einem Compliance-Officer, der auch Linienbefugnisse hat, üblicherweise wird aber eine Stabsstellenfunktion gewählt, dann sprechen wir richtigerweise von einem Compliance-Beauftragten. Der interne Compliance-Beauftragte ist regelmäßig direkt der Leitungsebene unterstellt. Er hat allgemein auf Compliance im Unternehmen hinzuwirken, darf sich hierfür überall informieren, Hinweise und Ratschläge geben, Prüfungen durchführen. Er berichtet periodisch oder anlassbezogen der Leitungsebene. Dort werden die gebotenen Entscheidungen getroffen, der Compliance-Beauftragte hat selbst kein Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitern.

Spezifisches Dienstleistungsangebot des anwaltlichen externen Compliance-Beauftragten

FS-PP Berlin bieten als spezifische Rechtsdienstleistungen die eines anwaltlichen externen Compliance-Beauftragten an. Das Spezifikum ist die Konzentration auf die anwaltliche rechtsberatende Tätigkeit, also die rechtlche Einordnung Compliance-relevanter Sachverhalte, die Beurteilung rechtlicher, insbesondere haftungsrechtlicher Risiken und das Aufzeigen von Wegen zur Beherrschung dieser Risiken durch ein bedarfsgerechtes Regelwerk.

Grundlage der Leistungen ist ein genau definierter Anwaltsauftrag in der Form eines auf den konkreten Auftraggeber zugeschnittenen Rechtsberatungs- und Geschäftsbesorgungsvertrages. Die rechtsberatende Tätigkeit des externen anwaltlichen Compliance-Bauftragten erfolgt als anwaltsunabhängige Rechtsberatung und ist deshalb keine Officer-Funktion, die sich als eine Übertragung interner Funktinen im Sinne einer Auslagerung darstellen würde. FS-PP Berlin empfiehlt eine hybride Stabstellenfunktion, die auch mit einer organisationsinternen Schnittstelle besetzt wird. FS-PP Berlin erbringt die Compliance-relevanten rechtsberatenden Leistungen, die interne Schnittstelle ist die Verbindung zu Hierarchien der Organisation und zur organisationsinternen Kommunikation und prüft Vorschläge von FS-PP Berlin vor Vorlage bei Vorstand oder Geschäftsführung.

FS-PP Berlin können kostenschonend arbeiten, weil sie kein Rad neu erfinden müssen. Dafür bürgen langjährige Erfahrung in der Verteidung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, in der Compliance Beratung, bei internen Untersuchungen und der Auditierung von Compliance Management Systemen. Vorlagen von FS-PP Berlin sind praxisbewährt und müssen nicht einer gesonderten rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Das bedeutet einen Mehrwert an Schnelligkeit und Wirtschaftlichkeit für den Auftraggeber.

Kompetenzen bei FS-PP Berlin

4 Fachanwälte für Strafrecht, 1 Compliance-Auditor (TÜV), 3 Compliance-Officer (Steinbeis), 1 Healthcare Compliance-Officer (Steinbeis), 1 Mediator, 2 Datenschutzbeauftragte (TÜV), 

Erfahrung und Referenzen

Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank, zertifizierter und mehrfach rezertifizierter Compliance Auditor (TÜV) und zertifizierter Compliance Officer (Steinbeis), ist seit 2014 nachhaltig auf diesem anwaltlichen Spezialgebiet tätig.

Ansprechpartner

Dr. Rainer Frank