Ermittlungen gegen Verantwortliche im Gesundheitssektor haben rasant zugenommen. Neben „klassischen“ Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, Ärztinnen und Pflegekräfte wegen des Vorwurfs der unterlassenen Hilfeleistung, der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung auf Grund eines behaupteten Behandlungsfehlers werden immer häufiger Verfahren geführt, die die Geldflüsse im Gesundheitswesen in den Blick nehmen. Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs, der Untreue, in Gestalt z. B. der Vertragsarztuntreue, sowie (seit Juni 2016) der Korruption im Gesundheitswesen beschäftigen ganze Spezialabteilungen bei Landeskriminalämtern und Staatsanwaltschaften.

Das Arzt- und Medizinstrafrecht gehört zu den besonderen Schwerpunktbereichen der Kanzlei FS-PP Berlin. Wir vertreten regelmäßig Krankenhäuser, Ärzte und Ärztinnen, Apothekerinnen und Apotheker, medizinisches Fachpersonal (Arzthelfer, Krankenschwestern, Pfleger, MTAs etc.) sowie Mitarbeiter aus der Pharma- und Health-Care-Branche in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ärzte und Apothekerinnen vertreten wir zudem in berufsrechtlichen Verfahren sowie in zulassungsrechtlichen und Disziplinarverfahren vor der Ärztekammer bzw. der KV.

In den vergangenen Jahren haben unsere Anwälte Dr. Vogel, Dr. Auffermann und Dr. Frank eine Reihe namhafter Krankenhäuser, MVZen, Laborgemeinschaften, Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller und Berufsausübungsgemeinschaften strafrechtlich beraten und vertreten.

Wir stehen unseren Mandanten in jeder Situation mit unserem gesamten Erfahrungspotential entschieden zur Seite. Oberstes Ziel unserer strafrechtlichen Vorfeldberatung ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, um möglichst schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu verhindern. Ist ein Verfahren doch anhängig, helfen wir Ihnen, strafprozessuale Rechte in einem sehr frühen Zeitpunkt des Verfahrens wahrzunehmen, um jedenfalls eine öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung zu vermeiden.

 

Ansprechpartner

Dr. Sebastian T. Vogel