Verteidigung
News
Verkehrssicherungspflichten bei Gefahrenquellen
Überwachung, Kontrolle, Vertrauen
Gefahrenquellen sind zu sichern, sind zu überwachen, und wenn die Überwachung auf eine andere Person übertragen worden ist, ist die Überwachung zu kontrollieren. Was so „einfach“ klingt, ist in der Realität noch weitaus komplexer. Welche Sicherung ist ausreichend? Wer muss was tun? Wer darf worauf vertrauen? Und auf wen? Und überhaupt: Was, wenn erst nach Eintritt der Gefahr überhaupt erkannt wird, dass es sich um eine Gefahrenquelle gehandelt hat? Im Nachhinein ist man immer klüger – und dann kann es zu spät sein, weil jemand in den Brunnen gefallen, ausgerutscht oder (wie in dem hier besprochenen Fall) überrollt worden ist. Und dann ist „man“ vielleicht eine Staatsanwaltschaft oder ein Strafgericht, die bzw. das klug daherredet, was „man“ hätte besser machen müssen.
CBD im Trend – rechtliche Risiken und Nebenwirkungen
Strafbarkeitsrisiken im Einzelhandel, für Apotheker und Konsumenten
CBD, kurz für Cannabidiol, ist seit Jahren im Trend. Online-Shops, Apotheken, aber auch große Drogerieketten bieten ein reichhaltiges Sortiment an CBD-Produkten – nicht nur das beliebte CBD-Öl, auch Cremes, Kapseln, Tierfutter und sogar Schokolade. Von Konsumenten wird Cannabidiol für seine beruhigende und schmerzlindernde Wirkung bei geringem Nebenwirkungsrisiko geschätzt; Einzelhändler und Apotheker ergreifen die Chance auf Anteile an dem schnell wachsenden Markt. Doch der Umgang damit ist nicht frei von rechtlichen Nebenwirkungen.
Arbeitsunfälle und das Strafrecht
Fahrlässigkeitsdelikte, Organisationsverschulden – Pech
Wenn auf Baustellen, in der Kita, bei der Arbeit allgemein Unfälle passieren, denken alle nur an die 112. Die Polizei ruft initial instinktiv niemand. Dabei können Arbeitsunfälle durchaus auch ein Fall für die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Gericht werden. Die neueste Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum Arbeitsunfallgeschehen 2022 zeigt: In manchen Bereichen sind Unfälle keine Seltenheit. Und war die Ursache für ein Unglück (möglicherweise) die Verletzung einer Sorgfaltspflicht, dann kann daraus schnell ein Strafverfahren erwachsen.
Abrechnungsbetrug in der podologischen Praxis
Fälle häufen sich
Wird über Betrug (vulgo Abrechnungsbetrug) im Gesundheitswesen gesprochen, richten sich die Blicke meist auf die Ärzteschaft. Dass auch Physiotherapeutinnen, Logopäden und sonstigen Heilberuflern ein Abrechnungsfehlverhalten vorgeworfen werden kann und gelegentlich wird, ist weniger bekannt. Strafverfahren wegen Betruges nach § 263 StGB treffen immer häufiger auch Podologinnen und Podologen sowie podologisch Tätige. Im Zentrum: die fachliche Leitung der Praxis durch eine dritte Person.
Politikstrafrecht: Einladungen und Freikarten für Amtsträger II
Urteil in Hamburger Rolling-Stones-Affäre vom BGH aufgehoben
Freikarten an Politiker? Das kann legal sein. Muss es aber nicht. Und die Weitergabe von Freikarten durch diese Politiker an Dritte: kann auch legal sein. Oder doch nicht? Die Hamburger Rolling-Stones-Affäre bekommt eine Zugabe, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg aufgehoben und die Sache an das LG Hamburg zurückverwiesen hat. Was denn nun: Getting satisfaction yes oder no?
Ihr Verteidiger in Halle (Saale), Magdeburg und ganz Sachsen-Anhalt
Bundesweite Verteidigung in Medizinstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Politikstrafrecht
Wer in Sachsen-Anhalt lebt und Post oder Besuch von den Strafverfolgungsbehörden erhält, sollte seinen Verteidiger nicht nach dem Sitz der Kanzlei aussuchen – sondern nach dessen Qualität. Mit einer guten frühen Verteidigung – schriftlich – in dem ersten Verfahrensabschnitt, dem Ermittlungsverfahren, kann eine langwierige Hauptverhandlung oft vermieden werden. Und wenn nicht: Dann komme ich gerne zu meinen Wurzeln zurück.
Ämterpatronage, Untreue & Co.
Von Entgeltgruppen, Besoldungsstufen und Tarifbestimmungen
Werden in der Verwaltung oder der Politik Ämter neu besetzt, Stellen vergeben, wird Personal ausgetauscht, dann gibt es viele Fallstricke. In der Folge lauern Konkurrentenklagen, prüft der Landesrechnungshof – und werden Strafverfahren wegen Untreue eingeleitet. So viele Fallstricke man findet, so viele Verteidigungsargumente bieten sich aber auch. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit: die so genannte Thüringer Staatssekretärs-Affäre.
Verteidigung bei Großschadensereignissen
Einstürzende Neubauten, Brücken – und Tote und Verletzte
Wenn auf Großbaustellen Fehler passieren, können Personen, Gebäude, die Natur Schaden nehmen. Probleme bei der Statik, verletzte Prüfpflichten, kleinste Beschädigungen an einzelnen Gewerken führen dann schlimmstenfalls zu Toten und Verletzten – und zu Verfahren wegen fahrlässiger Tötung ( § 222 StGB) oder Körperverletzung (§ 229 StGB) oder Baugefährdung (§ 319 StGB). In Fällen dieser Art bedarf es einer juristisch fundierten wie menschlichen Strafverteidigung.
Strafrechtliche Hebammenhaftung
Befunderhebungsfehler und nicht rechtzeitige Alarmierung einer Ärztin
Komplikationen zu Beginn des Lebens, bei der Geburt, können fatale Auswirkungen haben. In diesem gefahrgeneigten Bereich sind nicht nur Ärztinnen und Ärzte tätig, sondern auch Hebammen und Entbindungspfleger. Verwirklicht sich ein Risiko, kann es nicht nur zu hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen kommen, sondern auch zu Strafverfahren.
Durchsuchung bei Verdacht auf Abrechnungsbetrug
Vorgehen gegen Durchsuchungsbeschlüsse
Wird gegen Ärztinnen und Ärzte wegen Abrechnungsbetruges ermittelt, drohen Durchsuchungen der Privatwohnung und der Praxisräume. Weil die Eingriffsschwelle, ein Anfangsverdacht, relativ niedrig ist, können auch unbescholtene Mediziner bei einem lediglich fahrlässigen Abrechnungsfehlverhalten betroffen sein. Eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (12 Qs 24/22) zeigt auf, dass man sich gegen Durchsuchungsmaßnahmen zuweilen früh wehren kann – was sogar zu einem relativ schnellen Ende der Ermittlungen zu führen vermag. Auch den Vorwurf eines groß angelegten Abrechnungsbetruges muss man nicht widerspruchslos hinnehmen.