Anfang April hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine vom Bundeskartellamt gegen die Carlsberg-Brauerei verhängte Geldbuße aufgehoben. Die Bierhersteller hatten gegen den Bescheid, der eine Verpflichtung zur Zahlung von 62 Millionen Euro vorsah, Einspruch eingelegt. Zwischenzeitlich stand auch eine Geldbuße von 250 Millionen Euro im Raum. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf hat allerdings gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes bereits Rechtmittel eingelegt.

Das Bundeskartellamt hatte Ende 2013/Anfang 2014 gegen insgesamt elf Brauereien und mehrere Manager wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Die Bonner Behörde warf den Bierherstellern Absprachen über Preiserhöhungen für Fassbier und für Flaschenbier vor.

Andere Brauereien akzeptierten die Geldbußen. Radeberger zog einen Tag vor Prozessbeginn seinen Einspruch zurück und akzeptierte die zuvor festgesetzte Zahlung von 160 Millionen Euro.

Carlsberg dagegen kämpfte weiter und konnte mit seiner Argumentation letztendlich bei den Düsseldorfer Richtern durchdringen. Die Verantwortlichen vertrauten auf Kompetenz aus Kartellrechtsexperten und Strafverteidigern.

250 Millionen Euro Bußgeld drohten

Carlsberg ist mit seinem Einspruch ein erhebliches Risiko eingegangen. Es wäre nicht das erste Mal gewesen, dass sich eine Kartellrechtsbuße nach einem Einspruch vervielfältigt hätte. Wären die Düsseldorfer Richter der Argumentation des Bundeskartellamtes gefolgt hätte es ziemlich teuer ausgehen können: Die Staatsanwaltschaft hatte ein Bußgeld von 250 Millionen Euro für das Unternehmen und außerdem ein Bußgeld von 300.000 Euro für den ehemaligen Geschäftsführer von Carlsberg Deutschland gefordert. Wie das Verfahren schlussendlich ausgehen wird, entscheidet sich nun beim BGH in Karlsruhe

Rechtsanwalt Wehner: Die finanziellen Risiken eines kartellrechtlichen Verfahrens können, wie auch dieser Fall zeigt, erheblich sein. Es lohnt sich jedoch, nicht frühzeitig aufzugeben. Für die gerichtliche Auseinandersetzung ist strafrechtliche Expertise wichtig. Auch während des Ermittlungsverfahrens sehen sich Unternehmen strafprozessualen Maßnahmen durch die Staatsanwaltschaft wie Durchsuchungen und Beschlagnahme von unternehmensinternen Unterlagen ausgesetzt. Zugleich droht regelmäßig die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen leitende Mitarbeiter wegen des Verdachts der Untreue oder Submissionsbetruges.