Es gibt Neuigkeiten aus Europa, die mal wieder auch den Bereich des Strafrechts betreffen. Denn zwischenzeitlich hat die Europäische Kommission einen sog. „Verordnungsvorschlag zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft“ vorgelegt. Darüber hinaus hat man sich auf europäischer Ebene Gedanken zur Verbesserung des sog. „OLAF-Governments“ gemacht und zwischenzeitlich auch einen Eurojust-Reformvorschlag vorgelegt.

Aktueller Planungsstand und Auswirkungen für Deutschland

Aktueller Planungsstand ist dies: Auf europäischer Ebene soll eine eigene EU-Staatsanwaltschaft eingerichtet werden. Geplant ist eine ausschließliche Zuständigkeit dieser EU-Staatsanwaltschaft für Straftaten, die gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtet sind. Geplant ist auch, dass die nationalen Gerichte der jeweiligen Länder die von der EU-Staatsanwaltschaft getroffenen Maßnahmen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen können. Dies wird auch bitter nötig sein. Denn es ist im Interesse der deutschen Beschuldigten und deren Strafverteidiger, dass bei Strafverfahren, die sich (auch) gegen die finanziellen Interessen der EU richten, die nach dem Deutschen Strafprozessrecht geltenden Rechte von Beschuldigten nicht unterlaufen werden. Entwicklungen in den letzten Jahren, etwa die geübte scharfe Kritik an Ermittlungsmaßnahmen von OLAF und für den deutschen Beschuldigten problematische Entwicklungen etwa bei Vollstreckungen von europäischen Haftbefehlen, aber auch Vernehmungen von Zeugen/Beschuldigten durch ausländische Strafverfolgungsbehörden oder Gerichte zeigen, dass diese Sorgen nicht unbegründet sind. Die Forderungen der deutschen Anwaltschaft, die durch die Deutsche Strafprozessordnung geltenden starken Beschuldigtenrechte auch bei Maßnahmen der EU-Staatsanwaltschaft sicherzustellen, sind daher richtig und notwendig.

Der Brüsseler Zeitplan ist durchaus ambitioniert: Die Justizkommissarin der EU-Kommission geht davon aus, dass die EU-Staatsanwaltschaft bereits zum 1. Januar 2015 ihre Arbeit aufnehmen kann.

Praxishinweis

Beschuldigte in Strafverfahren tun gut daran, diese europäischen Entwicklungen im Auge zu behalten. Bei den einschlägigen Sachverhalten wird es in Zukunft umso wichtiger werden, einen Verteidiger zu beauftragen, der Rolle und Befugnisse der EU-Staatsanwaltschaft einschätzen kann und weiß, wie die Rechte von deutschen Beschuldigten sich durch deutsche Gerichte sicherstellen lassen. Praktische Erfahrungen des Verteidigers bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und in Bezug auf die europäische Rechtslage sind dabei von großem Vorteil.

Notiert von Horrer 07/2013