Im Jahre 2010 wurden durch die Finanzbehörden mehr als 23.500 Selbstanzeigen registriert. Der immense Anstieg der Selbstanzeigen hat seinen Grund in der öffentlichkeitswirksamen Diskussion über den Ankauf von steuerstrafrechtlich erheblichen Daten auf so genannten Steuersünder-CDs.

Steigende Steuereinnahmen durch Selbstanzeigen

Spitzenreiter bei den Selbstanzeigen war Baden-Württemberg mit über 7.400 Selbstanzeigen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit über 5.150 Selbstanzeigen. Auch Hessen (3.286), Bayern (2.112), Rheinland-Pfalz (1.845) und Niedersachsen (1.026) zählten im vergangenen Jahr Selbstanzeigen im vierstelligen Bereich. Es folgten Berlin mit 845, Hamburg mit 678, Schleswig-Holstein mit 590, das Saarland mit 214 sowie Bremen mit 149 Selbstanzeigen. In den neuen Ländern zeigten sich hingegen in 2010 weniger als 100 Steuersünder selbst an. Laut Auskunft der Finanzbehörden betragen die steuerlichen Nacherhebungen in Folge der Selbstanzeigen im Schnitt ca. 75.000,00 EUR pro Selbstanzeige. Mit zukünftig steigenden Steuereinnahmen wird gerechnet.

Neues auf Gesetzgebungsebene

Die Koalitionsfraktion hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige erheblich eingeschränkt werden soll. Zukünftig müsse eine Selbstanzeige sämtliche strafrechtlich verfolgbaren Hinterziehungssachverhalte umfassen, um strafbefreiend zu wirken. Die nur teilweise Offenbarung soll keine – auch nicht im Umfang der Offenbarung – strafbefreiende Wirkung haben (vgl. BT-Drucks. 17/4182).

Fachanwälte für Strafrecht am Potsdamer Platz beraten Sie bei Prüfung einer Selbstanzeige: Steuerstrafrecht

 

Notiert von Auffermann 03/2011