Nachdem bereits im August 2019 eine Entwurfsfassung öffentlich geworden war, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) nunmehr am 21. April 2020 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgelegt. Kern des Gesetzesvorhabens ist das neue Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (VerSanG). Mit diesem soll die Sanktionierung von Wirtschaftsunternehmen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Der Entwurf sieht u.a. einen Ermittlungszwang der Verfolgungsbehörden, einen erhöhten Sanktionsrahmen von bis zu 10 % des durchschnittlichen jährlichen (Konzern-)Umsatzes sowie Regelungen zur Bedeutung von Compliance-Maßnahmen und zum Umgang mit Internal Investigation im Zusammenhang mit Sanktionsverfahren gegen Verbände vor.

Anders als noch die im August 2019 publik gewordene Entwurfsfassung soll das Gesetz nur Anwendung auf solche Verbände finden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Nicht erfasst würden demnach etwa nicht wirtschaftliche Vereine und sonstige Non-Profit-Organisationen. Eine weitere Änderung liegt darin, dass der aktuelle Referentenentwurf nicht mehr die zwangsweise Auflösung von delinquenten Unternehmen als mögliche Rechtsfolge enthält.

Der Referentenentwurf wird nun in die Ressortabstimmung gehen und so die Grundlage für einen möglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung bilden. 

Einzelheiten zum Referentenentwurf finden Sie in unserem FAQ Reform Unternehmenssanktionsrecht