Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat seinen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (VerSanG) vorgelegt. Mit diesem soll die Sanktionierung von Personenverbänden, insbesondere Wirtschaftsunternehmen, auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Der Entwurf sieht u.a. einen Ermittlungszwang der Verfolgungsbehörden, einen erhöhten Sanktionsrahmen von bis zu 10 % des durchschnittlichen jährlichen (Konzern-)Umsatzes sowie Regelungen zur Bedeutung von Compliance-Maßnahmen und zum Umgang mit Internal Investigation im Zusammenhang mit Sanktionsverfahren gegen Verbände vor. 

Der Referentenentwurf ist das vorläufige Resultat einer in den letzten Jahren verstärkt geführten Diskussion um die Einführung eines Unternehmensstrafrechts oder Unternehmenssanktionsrechts in Deutschland. Er bildet die Grundlage für die nun anstehende Ressortabstimmung über einen möglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Sollte der Entwurf so oder in ähnlicher Form Gesetz werden, würde dies erhebliche Neuerungen für die Sicherstellung von Compliance und die Verteidigung von Unternehmen in Verdachtsfällen bedeuten.

Einzelheiten zum Referentenentwurf finden Sie in unserem FAQ Reform Unternehmenssanktionsrecht