Strafverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindertagesstätten und Kinderkrippen häufen sich. Passieren kleinere Unfälle in der Kita, ist das Geschrei zwar oft größer als der Schmerz – und bald wieder vergessen. Mitunter aber beginnen dann, wenn die Kinder sich längst wieder beruhigt haben, die Eltern, lauthals Vorwürfe zu erheben, selbst in Alltagssituationen, und das immer öfter. Ganz anders sind die (selteneren) Fälle, in denen größere Unfälle geschehen, Kinder sich schwer verletzen oder gar sterben. Dort beginnen Ermittlungen schon von Amts wegen, auch ohne Zutun der Eltern. Selbst wer geübt ist darin, eine ganze Bande von Kindern im Blick zu behalten, sollte sich im Falle eines Strafverfahrens Hilfe holen – um die Übersicht dort nicht zu verlieren.

In einer Kita passiert immer was

Kinder fallen hin. Kinder zanken sich. Kinder büxen aus. Kinder entwickeln ihren eigenen Kopf. Kinder testen Grenzen aus. Kinder weinen, wenn man mit ihnen schimpft. Kinder toben. Kinder klettern. Kinder verletzen sich.

Das passiert jeden Tag. Mehrmals. Stolperfallen, im wahrsten Sinne des Wortes sowie im übertragenen Sinne, gibt es viele. Da sind Spielgeräte, die regelmäßig überprüft werden müssen, aber vielleicht nicht ganz so regelmäßig überprüft worden sind. Da sind selbst gebaute Spielgeräte, von einem Elternteil vielleicht, die sich im Alltag als nicht trittsicher oder sonst gefährlich erweisen. Manche Einbauten brauchen eine Baugenehmigung, die vielleicht nicht da ist. Matten, die man hinlegt als Fallschutz, können selbst zu Stolperfallen werden. Und wenn die Grippe grassiert unter den Erzieherinnen und Erziehern, dann kann es schon mal zu Engpässen kommen, mit einem nicht mehr ganz so optimalen Betreuungsverhältnis.

In aller Regel passiert nichts Schlimmes. Doch wenn Eltern behaupten, das Kind sei zu hart angefasst, zu laut angeschrien, nicht ordentlich beaufsichtigt worden, und wenn dann die Kommunikation nur von einer Seite nicht optimal läuft, dann ist der Gang zum Anwalt oder zur Polizei oft schneller gewählt als es sinnvoll ist.

Und dann sind da noch die unzweifelhaft tragischen Fälle. Ein Kind verunfallt auf dem Kita-Gelände schwer. Ein Kind ertrinkt während eines Ausflugs. Ein Kind rennt durch eine offene Tür auf die dicht befahrene Straße. Ein Kind erstickt während des Mittagsschlafs. Solche Fälle sind Tragödien für alle Seiten: die Eltern, die Angehörigen, die Freundinnen und Freunde in der Kita, und auch – natürlich – für die Erzieherinnen und Erzieher, für die Kita-Leitung, den Kita-Träger.

Das Strafrecht

Kommt es zu einem Strafverfahren, steht meist der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum (§ 229 StGB), in gravierenden Fällen auch der der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB). Die Frage ist dann, ob Sorgfaltspflichten verletzt worden sind:

  • auf Seiten der Erzieherinnen und Erzieher, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben könnten, weil sie nach einem Unfall nicht schnell genug die Eltern oder den Rettungsdienst informiert haben könnten, weil sie falsch reagiert hätten, z. B. keine adäquate erste Hilfe geleistet haben sollen;
  • auf Seiten der Kita-Leitung im Sinne eines Organisationsverschuldens, weil der Personalschlüssel unzureichend gewesen sei, weil die Sicherheit im Innenbereich oder im Außenbereich nicht gewährleistet gewesen sein könnte, weil keine ordnungsgemäße Überprüfung der Spielgeräteprüfung stattgefunden habe.

Denkbar sind auch Vorwürfe der vorsätzlichen Körperverletzung (§ 223 StGB), der Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB, der Aussetzung (§ 221 StGB) oder der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB.

Läuft ein Strafverfahren erst einmal, kann das schnell ausufern, wenn man es nicht schnell genug eindämmt.

Die Verteidigung

Selbst zu versuchen, sich in dem Strafverfahren zurechtzufinden, weil man ja nichts falsch gemacht habe, ist wie der Versuch, tagtäglich auf eine Horde Kinder aufzupassen mit nichts mehr als der Einstellung, dass man mit Kindern eigentlich gut kann: Es genügt im Zweifel nicht. Ähnlich dem pädagogischen Konzept in Kindertageseinrichtungen bedarf es in einem Strafverfahren einer wohldurchdachten Verteidigungsstrategie. Diese sollte – neben dem materiellen und dem Prozessrecht – in den Blick nehmen, dass Emotionen ein Strafverfahren beherrschen: dass es um Kinder geht, die per se Mitgefühl ernten, und um Eltern, mit denen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eher mitfühlen können als mit Erzieherinnen und Erziehern. Die Kita-Seite transparent und menschlich zu machen ist deshalb, neben der rechtlichen Lösung, eine der wichtigsten Aufgaben einer Verteidigung. Die Wahrscheinlichkeit, ein Strafverfahren zu einem bestmöglichen Ende zu führen, erhöht deshalb gerade in diesen Verfahren, wer diese Trias aus materiellem Strafrecht, Strafprozessrecht und Verfahrenspsychologie beherrscht.

Die beste Verteidigung leistet im Übrigen die Kita, die schon im Vorhinein prüft, ob ihre Organisation (in personeller Hinsicht, in Sachen Ausstattung, in Sachen Erste-Hilfe-Kurse, in Datenschutzfragen) ausreichend ist. Dann lassen sich Stolperfallen u. U. schon minimieren, bevor es zu einem Unfall und einem Strafverfahren kommt. Kita-Compliance, wenn man so will. Oder einfach nur: Vorsorge.

Ansprechpartner
Dr. Sebastian T. Vogel