Wer Recht hat, kann trotzdem Unrecht bekommen. Und andersherum. Heißt: Es zählt nicht nur das Argument – wichtig ist auch, wie (und sogar ob) es vorgetragen wird. Strafverteidigung sollte sich deshalb nicht auf die bloße Rechtsanwendung beschränken, auch wenn Kenntnisse im materiellen und im Verfahrensrecht unabdingbar sind. Seine Chancen auf Recht-Bekommen kann steigern, wer zudem die Erkenntnisse aus der Psychologie für sich nutzt.

Mit der Verteidigung dort beginnen, wo das Verfahren beginnt

Psychologie im Strafverfahren = Vernehmungslehre + Wahrnehmungsfehler + Urteilsfehler = Hauptverhandlung. Meinen viele – wenn sie sich überhaupt für Verfahrenspsychologie interessieren. Der eherne Grundsatz von FS-PP: Verteidiger und Verteidigerinnen sollten i. d. R. dort anfangen zu verteidigen, wo das Verfahren für sie beginnt, was oft genug im Ermittlungs- oder im Zwischenverfahren ist, also weit vor einer Anklage. Wer versteht, dass bereits dort psychologische Phänomene virulent sind, die den weiteren Verfahrensverlauf nachteilig beeinflussen (können), kann mit guter früher Verteidigung Hauptverhandlungen signifikant öfter vermeiden oder zumindest besser vorbereiten.

Chancen steigern durch Psychologie

Es gibt viele Bereiche, in denen Optimierungsmöglichkeiten bestehen, allen voran in der Sprache. Wer die Staatsanwaltschaft kritisiert, Fehler moniert, sich empört zeigt, angreift, keift, zeigt der Mandantschaft Kampfeswillen – und kann doch schon dadurch viele Chancen zerstören. Dieselben Argumente und die gleiche Kritik lassen sich anbringen, ohne das Gegenüber herauszufordern und zu verärgern; sie lassen sich sogar mit gewissen Strategien noch überzeugender vortragen. Wer weiß, was Framing bedeutet, Storytelling, wie man Empathie weckt und Sympathie (auch mit der Gegenseite) befördert, Kompromiss- und Kontrasteffekte für sich nutzt, steigert seine Chancen.

Dazu kommt, dass mit dem Wissen um psychologische Phänomene wie den Ankereffekt, den Rückschaufehler, kognitive Dissonanz sowie andere Heuristiken und Biases viele Fehler vermieden und zusätzliche Potenziale geschaffen werden können.

Die Kanzlei FS-PP Berlin rät dringend dazu, dass, wer eine Vorladung als Beschuldigter oder als Beschuldigte in seinem Briefkasten findet, das Thema Strafverteidigung proaktiv angeht. Der Gang zur Polizei in der Hoffnung, nur alles zu erklären und dadurch das Strafverfahren zu beenden, führt nicht selten geradewegs zu einer Anklage – die hätte verhindert werden können, wenn nur frühzeitig ordentlich verteidigt worden wäre. Beispielsweise Ärztinnen und Ärzte mit einer Beschuldigtenvorladung neigen regelhaft dazu. Und wundern sich dann über die Anklageschrift. Dabei müssten sie am besten wissen, dass Prävention weit besser ist, als sich irgendwie auf das Immunsystem zu verlassen und sehenden Auges krank zu werden, um dann alle Energie in die Heilung zu investieren.

Die besondere Expertise von FS-PP Berlin auch mit Blick auf die Verfahrenspsychologie war zuletzt Thema zweier Aufsätze von Rechtsanwalt Dr. Sebastian T. Vogel: zur „Psychologie im Ermittlungs- und im Zwischenverfahren“ in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Strafverteidiger Forum (StraFo 2020, 223) und zum „Rückschaufehler im Arztstrafverfahren“ in der September-Ausgabe der Zeitschrift für Medizinstrafrecht (medstra 2020, 271, zusammen mit dem ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiter von FS-PP Berlin Sebastian Berndt). Ein weiterer Aufsatz zu „Sprache, Stil und Strategie in der medizinstrafrechtlichen Verteidigung“ für die medstra ist derzeit in Arbeit.

Ansprechpartner
Dr. Sebastian T. Vogel