Nach rund vier Monaten Untersuchungshaft sind die  Betreiber der Artemis GmbH wieder in Freiheit. Die Verantwortlichen des FKK-Clubs in Berlin-Halensee waren am 14. April dieses Jahres im Rahmen einer groß angelegten Razzia, an der über 900 Beamte der Polizei, des Zollfahndungsamts und der Staatsanwaltschaft beteiligt waren, verhaftet worden.

Vorwürfe aus dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Steuerstrafrecht

Die rechtlichen Vorwürfe gegen die Betreiber in den jeweiligen Haftbefehlen lauteten im Kern auf Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Strafgesetzbuch/StGB) und Steuerhinterziehung (§370 Abgabenordnung/AO). Die im Artemis tätigen Prostituierten seien in Wirklichkeit scheinselbständig gewesen und damit sozialversicherungs- und steuerrechtlich wie Angestellte zu behandeln gewesen, so der Vorwurf.

Bereits das Landgericht Berlin hatte in seinen vorausgegangenen Beschlüssen festgestellt, dass es entgegen den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft keinen begründeten Verdacht für eine Geschäftsverbindung der Artemis-Betreiber mit den Hells Angels gibt. Auch den Vorwurf des Menschenhandels, der Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituierten sah das Gericht nicht belegt.

Das dem Landgericht übergeordnete Kammergericht geht in seinem Beschluss vom 29.07.2016 zur Aufhebung der Untersuchungshaft deutlich darüber hinaus: Die Richter sehen auch für den Tatbestand der Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialabgaben in zweistelliger Millionenhöhe keinen dringenden Tatverdacht. Vor diesem Hintergrund hat das Kammergericht die Haftbefehle gänzlich aufgehoben.