Hinweisgebersysteme
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Einigung zur europäischen Whistleblower-Richtlinie
Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich im so genannten Trilog-Verfahren auf eine Endfassung der EU-Whistleblower-Richtlinie geeinigt. Dem jetzt gefundenen Kompromiss müssen Parlament und Rat noch formal zustimmen.
Mit der neuen Richtlinie sollen Hinweisgeber, die Missstände berichten, stärker als bisher geschützt werden. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 10 Millionen Euro verpflichtet werden sollen, vertrauliche Meldesysteme einzurichten. Auch staatliche Verwaltungsstellen, regionale Verwaltungen und Dienststellen, Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und sonstige Personen des öffentlichen Rechts sollen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
Für die einzurichtenden Meldekanäle macht der Richtlinientext detaillierte Vorgaben. Wichtigstes Ziel ist zu gewährleisten, dass Hinweisgeber ihre Identität gegenüber dem Unternehmen nicht aufdecken müssen und somit so weit wie möglich vor Nachteilen geschützt werden.
Whistleblowerschutz aus Brüssel
Mit Hochdruck verhandeln derzeit Europäischer Rat, Europäisches Parlament und Europäische Kommission über die geplante Whistleblower-Richtlinie. Die Kommission hatte im vergangenen Frühjahr einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, das Parlament hatte seine Position Anfang Dezember beschlossen und vor wenigen Tagen haben sich die Mitgliedstaaten auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt. Bis Anfang April sollen die Verhandlungen abgeschlossen werden.
EU-weiter Whistleblowerschutz und Pflicht zur Schaffung von Hinweisgebersystemen
EU-Kommission stellt Richtlinienentwurf vor
Mit einer neuen Richtlinie will die EU-Kommission den Schutz von Hinweisgebern in der Europäischen Union verbessern. Die entsprechenden Pläne wurden Ende April in Brüssel vorgestellt.
Der jetzt vorgelegte Entwurf soll EU-weiten Schutz bei der Meldung von Verstößen gegen das EU-Recht in bestimmten Bereichen gewährleisten, z.B. öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz und Schutz der Privatsphäre. Geht es nach den Vorstellungen der Kommission, sollen die Mitgliedstaaten aber nicht nur in diesen Bereichen tätig werden, sondern darüber hinaus umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern schaffen.