Im Beschluss vom 1. April 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines sich in der Untersuchungshaft befindlichen Beschwerdeführers nicht zur Entscheidung angenommen und dabei Ausführungen zur Bedeutung des Whistleblowerschutzes gemacht (BVerfG 2 BvR 382/19 (1. Kammer des Zweiten Senats) - Beschluss vom 1. April 2019).

Danach sei ein Haftgericht nicht gehindert, die Untersuchungshaft begründende Verdunkelungsgefahr darauf zu stützen, dass der Beschuldigte gegenüber einem dem Unternehmen angehörenden Belastungszeugen dessen Beurlaubung „in den Raum gestellt“ hat.

Hintergrund – Kontext Abgasskandal

Dem Beschwerdeführer des verfassungsgerichtlichen Verfahrens wird im Strafverfahren vorgeworfen, als Vorstandsvorsitzender in den sogenannten Abgasskandal involviert zu sein.

Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen Entscheidungen betreffend die Verhängung der Untersuchungshaft. Maßgeblicher Haftgrund war die Verdunkelungsgefahr. Aufgrund eines aufgezeichneten Telefongesprächs bestand nach Auffassung der Instanzgerichte der dringende Verdacht, der Beschwerdeführer werde auf einen Zeugen einwirken.

Rechtliche Würdigung – Bedeutung des Whistleblowings

In der Begründung seiner Nichtannahme-Entscheidung stellte das Verfassungsgericht fest, das Landgericht habe bei seiner Instanzentscheidung die Einwände des Beschwerdeführers ausreichend berücksichtigt und gewürdigt.

Anschließend führt das Verfassungsgericht aus:

„Unabhängig davon, dass das Landgericht sich damit auseinandersetzt und insoweit eine - stets zukunftsbezogene - Prognose in Rede steht, geht es in der Sache um das Problem des Schutzes sogenannter Whistleblower, das bereits von gelegentlichen gesetzgeberischen Initiativen adressiert worden ist, da insbesondere im Bereich der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität ein Bedürfnis für den Zugriff auf entsprechende Erkenntnisquellen gesehen wird (vgl. Wimmer, in: Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2017, § 152 StPO, Rn. 46). Auch vor diesem Hintergrund sind die Ausführungen des Landgerichts zu sehen; sie sind daher nachvollziehbar und schlüssig.“

Das Bundesverfassungsgericht hat damit die Bedeutung des Whistleblowerschutzes ausdrücklich hervorgehoben. Der Schutz von Whistleblowern kann demnach auch bei der Beurteilung einer Untersuchungshaft-Entscheidung eine Rolle spielen.