Der vom Europäische Parlament eingesetzte Sonderausschuss TAX3 hat nach einjähriger Tätigkeit seinen Abschlussbericht vorgelegt und schlägt darin mehrere Maßnahmen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vor. Es brauche strengere Regeln und schärfere Strafen sagt der Co-Berichterstatter des Ausschusses, der dänische Soialdemokrat Jeppe Kofod.

Der Ausschuss war im März 2018 eingerichtet worden als Reaktion auf zahlreiche Finanzskandale, die durch die Medien öffentlich gemacht wurden (Luxleaks, the Panama Papers, Football leaks and the Paradise papers). U.a. deshalb musste auch der Geldwäschebeauftragte der Deutschen Bank Stephan Wilken in einer Anhörung den Abgeordneten Rede und Antwort zum Danske Skandal stehen. Außerdem haben sich die Ausschussmitglieder vor Ort in Washington, Lettland, auf der Ile of man, in Estland und in Dänemark informiert.

Europäische Finanzpolizei und Europäischer Geldwäschebeauftragter

Im Ergebnis schlägt der TAX3-Ausschuss unter anderem eine eigene europäische Finanzpolizei vor, die im Rahmen von Europol mit eigenen Ermittlungskompetenzen ausgestattet werden soll. Außerdem soll ein europäischer Geldwäschebeauftragter installiert werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert Steuerschlupflöcher, wie sie beispielsweise durch den Cum-Ex-Skandal ans Licht gekommen sind, zu schließen. Nicht bilaterale, sondern multilaterale Abkommen seien hier der richtige Weg, meint der Ausschuss. Insgesamt sollen die Mitgliedstaaten deutlich enger als bisher bei der Bekämpfung von Steuerkriminalität zusammenarbeiten. Die Abgeordneten werden dabei sehr deutlich: Sie meinen, dass es bisher oft schon am politischen Willen gefehlt habe, gegen Steuervermeidungen und Steuerstraftaten effektiv vorzugehen.

Whistleblowerschutz gefordert

Der Ausschuss ist auch zu der Auffassung gekommen, dass interne Hinweisgeber und investigative Journalisten besser als bisher geschützt werden müssen und schlägt das amerikanische Belohnungssystem als Vorbild auch für Europa vor. Die derzeit diskutierte Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern ist von Belohnungen für Hinweisgeber allerdings meilenweit entfernt. Hier geht es lediglich um einen, allerdings recht weit reichenden, arbeitsrechtlichen Schutz.

Der Bericht muss jetzt noch durch das Plenum bestätigt werden, die entsprechende Abstimmung ist für Ende März vorgesehen.

Rechtsanwalt Dr. Niklas Auffermann: Der politische Druck auf den europäischen und auch auf den nationalen Gesetzgeber ist durch die in den letzten Jahren aufgedeckten Steuerskandale erheblich gestiegen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Vorschläge des Ausschusses über kurz oder lang zumindest teilweise gesetzlich umgesetzt werden. Interessant wird das Zusammenspiel mit der Regulatorik der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.