Die EU-Kommission hat eine Konsultation veröffentlicht, mit der sie Meinungen zu einem breiteren Zugang zu zentralen Bank- und Zahlungskontenregistern für Strafverfolgungsbehörden einholen will. Die Befragung richtet sich an Einzelpersonen, Behörden, internationale und regionale Organisationen, Strafverfolgungsbehörden, Finanzunternehmen, Verbraucherverbände und zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Vorbereitung für Gesetzgebung

Die Stellungnahmen sollen der Kommission helfen, mögliche neue Rechtsvorschriften in diesem Bereich vorzubereiten. Die öffentliche Befragung sei Teil einer umfassenderen Konsultationsstrategie, die Interessenträgern Gelegenheit geben soll, zu Themen Stellung zu nehmen, bevor die Kommission ihren Vorschlag fertigstellt, heißt es in den einleitenden Hinweisen. Herausgeber der Konsultation ist die Generaldirektion Migration und Inneres und hier jene Abteilung, die für Maßnahmen gegen organisierte Kriminalität und Drogen zuständig ist. Daher wird der Vorstoß auch insbesondere damit begründet, dass eine Beschleunigung von Finanzermittlungen zur wirksamen Bekämpfung des organisierten Verbrechens erforderlich sei. Nur so könnten Einnahmen aus Straftaten zurückverfolgt, eigenfroren und beschlagnahmt werden – und zwar auch dann, wenn sie auf Bankkonten in verschiedenen Ländern überwiesen worden sind, heißt es weiter. Die Ermittlungsbehörden müssten herausfinden, ob eine verdächtige Person Bankkonten in einem Land hält (oder Überweisungen von diesen Konten aus tätigen kann) oder wer der Inhaber eines oder mehrerer Bankkonten in einem Land ist (und wer von diesen Konten aus Gelder überweisen kann).