Menschenrechte spielen in den Compliance Programmen der Unternehmen oft nur eine untergeordnete Rolle. Zumeist fehlt es jedenfalls an einem klaren Konzept und verbindlichen unternehmensinternen Vorgaben. Unternehmen sind allerdings gut beraten, das Thema Menschenrechte verstärkt und strategisch anzugehen. Denn Verbraucher, Geschäftskunden, Mitarbeiter und zunehmend Investoren erwarten Klarheit und Transparenz. Die Beachtung von Menschenrechtsstandards sollte wie Antikorruption Teil eines effektiven Compliance Management Systems sein, zumal Verflechtungen zwischen Korruption und Menschenrechtsverstößen ohnehin die Regel sind.

 Der Gesetzgeber ist nicht untätig. Am 11.04.2017 hat der Bundestag das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Hierbei geht es um die Verpflichtung von bestimmten kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen, über wesentliche nichtfinanzielle Aspekte zu berichten, wozu gehören:

  • Umwelt
  • soziale und Arbeitnehmerbelange  
  • Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Diversität in den Leitungs- und Kontrollorganen

Hierbei ist auf Konzepte, Ergebnisse und identifizierte Risiken einzugehen.