Wird über Betrug (vulgo Abrechnungsbetrug) im Gesundheitswesen gesprochen, richten sich die Blicke meist auf die Ärzteschaft. Dass auch Physiotherapeutinnen, Logopäden und sonstigen Heilberuflern ein Abrechnungsfehlverhalten vorgeworfen werden kann und gelegentlich wird, ist weniger bekannt. Strafverfahren wegen Betruges nach § 263 StGB treffen immer häufiger auch Podologinnen und Podologen sowie podologisch Tätige. Im Zentrum: die fachliche Leitung der Praxis durch eine dritte Person.