Bereits seit den 1990er Jahren führen die Kassenärztlichen Vereinigungen sog. Plausibilitätsprüfungen (z. B. Tagesprofile), Stichproben bzw. Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch, um Falschabrechnungen aufzudecken.

Sparzwänge und explosionsartig steigende Kosten im Gesundheitswesen haben nicht nur dazu geführt, dass Maßnahmen zum Verwaltungsabbau wie die Zusammenlegung von Krankenkassen, die 10 Euro Praxisgebühr, Zuzahlungen, die Herausnahme von Leistungen aus dem Leistungskatalog der GKV geschaffen wurden. Gleichzeitig wurden Maßnahmen ergriffen, um den finanziellen Missbrauch der Mittel der GKV durch Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten zu verfolgen.

Dies zeigt ein aktueller Antrag der SPD Fraktion vom 10.11.2010 (BT-Drucks. 17/3685), mit dem neben der Forderung nach einigen Gesetzesverschärfungen zur Strafbarkeit von Ärzten wegen Korruption und Betrug (vgl. „Neue Straftatbestände 12/2010“) ausdrücklich verlangt wird, die bei den einzelnen Krankenkassen bzw. KVen eingerichteten „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten“ als sog. Profit-Center zu organisieren. Damit sollen die in der Vergangenheit personell sowie finanziell stark aufgestockten „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten“ weiter ausgebaut werden, indem den hohen Personal- und Verwaltungskosten die durch die Abteilung erstrittenen Schadensersatzzahlungen, Vertragsstrafen, Geldbußen o. ä. bei den Leistungsausgaben gegengerechnet werden. Die derzeit von der Koalition im GKV-Finanzierungsgesetz geplante Verwaltungskostenbudgetierung der Krankenkassen könnte hingegen nach Meinung der SPD Fraktion dazu führen, dass die Ermittlungsabteilungen der Kassen verkleinert würden. Nur durch die Schaffung von Profit-Centern sei es möglich, das „starke Engagement“ der Krankenkassen weiter zu fördern.

Die SPD Fraktion appelliert in diesem Zusammenhang darüber hinaus an die dafür zuständigen Länder, „besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei zur Verfolgung von Korruption im Gesundheitswesen“ zu errichten, da derzeit spezielle Verwaltungseinheiten nur in Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen vorhanden seien.

Quelle: BT-Drucks. 17/3685

notiert von Auffermann
12/2010