Zum 1.1.2018 wurde der Mindestlohn in der Pflegebranche erhöht. In den westdeutschen Bundesländern beträgt er jetzt 10,55 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland 10,05 Euro pro Stunde. Das sieht die im November in Kraft getretene Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung vor.

 Bis zum 30. April 2020 soll danach der Mindestlohn stufenweise auf 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten steigen. Er gilt in Unternehmen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen – auch für ausländische Pflegeunternehmen, die ihre Arbeitskräfte nach Deutschland entsenden. Keine Pflegebetriebe im Sinne der Verordnung sind Einrichtungen, "in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sowie Krankenhäuser". Insgesamt arbeiten in Unternehmen, in denen die Pflegearbeitsbedingungsverordnung Anwendung findet, 908.000 Arbeitnehmer. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde erhöht worden ist.