Höherer Mindestlohn in der Pflege ab 2018
Mehr als 10 Euro pro Stunde jetzt auch in ostdeutschen Bundesländern
Zum 1.1.2018 wurde der Mindestlohn in der Pflegebranche erhöht. In den westdeutschen Bundesländern beträgt er jetzt 10,55 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland 10,05 Euro pro Stunde. Das sieht die im November in Kraft getretene Dritte Pflegearbeitsbedingungenverordnung vor.
Bis zum 30. April 2020 soll danach der Mindestlohn stufenweise auf 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten steigen. Er gilt in Unternehmen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen – auch für ausländische Pflegeunternehmen, die ihre Arbeitskräfte nach Deutschland entsenden. Keine Pflegebetriebe im Sinne der Verordnung sind Einrichtungen, "in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zweckes der Einrichtung stehen, sowie Krankenhäuser". Insgesamt arbeiten in Unternehmen, in denen die Pflegearbeitsbedingungsverordnung Anwendung findet, 908.000 Arbeitnehmer. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde erhöht worden ist.
Hohe Bußgelder bei Verstoß gegen das MiLoG
Unterschreitet ein Unternehmen den Mindestlohn, liegt ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vor. Dazu Rechtsanwalt Dr. Niklas Auffermann von FS-PP: "Hier drohen erhebliche Bußgelder, die bis zu 500.000 Euro betragen können. Ist der wirtschaftlich erlangte Vorteil höher, kann dieser Rahmen sogar überschritten werden. Unternehmen müssen auch darauf achten, dass die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter ordentlich dokumentiert werden, um gegebenenfalls nachweisen zu können, dass der Mindestlohn tatsächlich für die geleistete Arbeitszeit gezahlt wird."