Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH als Betreiberin des Großflughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt setzt sich für Transparenz und Prävention im Unternehmen ein. Mitarbeiter der Flughafengesellschaft und externe Dritte wie Auftragnehmer, Dienstleister oder sonstige Geschäftspartner können sich mit Hinweisen auf Rechtsverletzungen, insbesondere auf Korruption, Betrug, Untreue oder sonstige Wirtschaftsstraftaten, und in diesem Zusammenhang auch mit Fragen sowohl an Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank und Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister als externe Ombudspersonen als auch an die Leiterin Compliance der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH, Frau Elke Schaefer, wenden.
Hinweise können sich auch beziehen auf Grenzüberschreitungen im persönlichen Umgang (#MeToo) oder Rechtswidrige Diskriminierung.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH wird Hinweise auf strafbare Gesetzesverletzungen, insbesondere Hinweise auf Korruption, nachhaltig verfolgen.
Rechtsanwalt Dr. Frank und Rechtsanwältin Sophia Hoffmeister nehmen Hinweise auf Korruption, sonstige Straftaten oder schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten vertraulich entgegen und leiten sie nur dann an Flughafen Berlin Brandenburg GmbH weiter, wenn die Hinweisperson dazu die ausdrückliche Freigabe erteilt. Die Weiterleitung kann auch anonymisiert erfolgen, so dass eine Hinweisperson gegenüber Flughafen Berlin Brandenburg GmbH nicht ihre Identität offenbaren muss.
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH wird dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiter, die solche Hinweise geben, deswegen in keiner Weise Nachteilen ausgesetzt werden.
Mit der Bestellung der Ombudspersonen für Hinweise auf Rechtsverstöße will die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ein deutliches Zeichen setzen, dass Gesetzesverletzungen und insbesondere Korruption nicht geduldet werden. Zugleich soll potentiellen Hinweisprsonen eine Möglichkeit gegeben werden, auf einen verdachtsbegründenden Sachverhalt hinzuweisen, ohne ihre Identität offenbaren zu müssen.
Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
0049 30 31 86 85 66
Gefahrenquellen sind zu sichern, sind zu überwachen, und wenn die Überwachung auf eine andere Person übertragen worden ist, ist die Überwachung zu kontrollieren. Was so „einfach“ klingt, ist in der Realität noch weitaus komplexer. Welche Sicherung ist ausreichend? Wer muss was tun? Wer darf worauf vertrauen? Und auf wen? Und überhaupt: Was, wenn erst nach Eintritt der Gefahr überhaupt erkannt wird, dass es sich um eine Gefahrenquelle gehandelt hat? Im Nachhinein ist man immer klüger – und dann kann es zu spät sein, weil jemand in den Brunnen gefallen, ausgerutscht oder (wie in dem hier besprochenen Fall) überrollt worden ist. Und dann ist „man“ vielleicht eine Staatsanwaltschaft oder ein Strafgericht, die bzw. das klug daherredet, was „man“ hätte besser machen müssen.
CBD, kurz für Cannabidiol, ist seit Jahren im Trend. Online-Shops, Apotheken, aber auch große Drogerieketten bieten ein reichhaltiges Sortiment an CBD-Produkten – nicht nur das beliebte CBD-Öl, auch Cremes, Kapseln, Tierfutter und sogar Schokolade. Von Konsumenten wird Cannabidiol für seine beruhigende und schmerzlindernde Wirkung bei geringem Nebenwirkungsrisiko geschätzt; Einzelhändler und Apotheker ergreifen die Chance auf Anteile an dem schnell wachsenden Markt. Doch der Umgang damit ist nicht frei von rechtlichen Nebenwirkungen.
CBD, kurz für Cannabidiol, ist seit Jahren im Trend. Online-Shops, Apotheken, aber auch große Drogerieketten bieten ein reichhaltiges Sortiment an CBD-Produkten – nicht nur das beliebte CBD-Öl, auch Cremes, Kapseln, Tierfutter und sogar Schokolade. Von Konsumenten wird Cannabidiol für seine beruhigende und schmerzlindernde Wirkung bei geringem Nebenwirkungsrisiko geschätzt; Einzelhändler und Apotheker ergreifen die Chance auf Anteile an dem schnell wachsenden Markt. Doch der Umgang damit ist nicht frei von rechtlichen Nebenwirkungen.