Vertrauensanwälte für die Unternehmensgruppe der Leipziger Verkehrsbetriebe
Dr. Rainer Frank und Sophia Hoffmeister sind Vertrauensanwälte der Leipziger Verkehrsbetriebe und der Unternehmen der LVB-Gruppe

Die Leipziger Verkehrsbetriebe und alle Unternehmen der LVB-Gruppe treten jeder Form von Korruption, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue, sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität und jeglicher Form von Gesetzesverstößen (z. B. gegen das Wettberwerbs- und Kartellrecht) entschieden entgegen. Die Bestellung der externen Vertrauensanwälte ist Bestandteil des Compliance Management Systems, mit dem die Unternehmen der LVB-Gruppet Gruppe Rechtsverstöße im Unternehmenskontext vermeiden, identifizieren und sanktionieren möchten.
Aufgaben der Vertrauensanwälte
Die Vertrauensanwälte sind für die Beschäftigten aller Unternehmen der LVB-Gruppe, ihre Geschäftspartner und sonstige Dritte bestellt, die auf vertraulichem Wege Hinweise auf Straftaten, insbesondere auf Korruption, Fraud, wirtschaftskriminelle Handlungen, auf Ordnungswidrigkeiten oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können. Dazu können Hinweise auf Schwarzarbeit oder Geldwäsche ebenso gehören wie auf die Verletzung von Vorschriften des Umwelt-, Arbeits-, oder Daten- und Informationsschutzes.
Wer in gutem Glauben einen Hinweis auf eine Verdachtslage gibt, wird deshalb keine Benachteiligung erfahren.
Die Beauftragung der Vertrauensanwälte gilt für alle Unternehmen der LVBGruppe. Hierzu zählen die folgenden Unternehmen:
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
- Leipziger Stadtverkehrsbetriebe (LSVB) GmbH
- LeoBus GmbH
- IFTEC GmbH & Co. KG
- LAB Leipziger Aus- und Weiterbildungsbetriebe GmbH
- LTB Leipziger Transport und Logistik Betriebe GmbH
- Leipziger Servicebetriebe (LSB) GmbH
Beschäftigte der Unternehmen der LVB-Gruppe sowie Kunden, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner können Hinweise auf Rechtsverstöße direkt an die Vertrauensanwälte melden – sicher und anwaltsvertraulich.
Der Aufgabenkreis der Vertrauensanwälte ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von Gewicht. Die Vertrauensanwälte sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte, Geschäftspartner oder Kunden.
Die Vertrauensanwälte sind auch beauftragt und befugt, Beschäftigten der Unternehmen der LVB-Gruppe Auskünfte in die Compliance betreffenden Fragen zu erteilen, wenn das unter der besonderen Vertraulichkeit der Vertrauensanwälte geschehen soll.
Einzelheiten
Für Personen, die mit Rechtsanwalt Dr. Frank oder Rechtsanwältin Hoffmeister als Vertrauensanwälte der Unternehmen der LVB-Gruppe Kontakt aufnehmen möchten, sind eine besondere Mailadresse eingerichtet und eine gesonderte Telefonnummer geschaltet. Außerhalb der Geschäftszeiten des Anwaltsbüros wird ein Anrufbeantworter Nachrichten aufnehmen. Die Vertrauensanwälte werden sich dann unverzüglich melden.
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Hinweise können auch über das FS-PP BKMS® System übermittelt werden.
Siehe dazu die Hinweise weiter unten.
Nur wenn eine Hinweisperson es ausdrücklich gestattet, werden die Vertrauensanwälte die Informationen an die Leipziger Verkehrsbetriebe weitergeben. Wenn eine Hinweisgeberin oder ein Hinweisgeber es wünscht, wird ihr / sein Name nicht genannt, sondern der Vorgang anonymisiert berichtet werden.
Hinweispersonen erhalten zu gegebener Zeit ein Feedback, wie ihre Eingabe bewertet und was darauf veranlasst wurde.
Die Kontaktaufnahme zu den Vertrauensanwälten ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie/er kann sich auch danach noch entscheiden, dass die Vertrauensanwälte Stillschweigen bewahren und die Information nicht weitergeben sollen.
Die Vertrauensanwälte sind Beauftragte der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH und der Unternehmen der LVB-Gruppe. Sie dürfen niemals einer Hinweisperson einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH oder den Interessen der einbezogenen Unternehmen der LVB-Gruppe zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.
Besonders geschützte Kontaktaufnahme über das FS-PP BKMS® System
Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS® System Kontakt zu den Vertrauensanwälten aufzunehmen. Das BKMS® System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt. Das FS-PP BKMS® System gewährleistet höchste Sicherheit für Hinweispersonen.
Hier finden Sie eine Darstellung des Grundprinzips und der Funktionsweise des BKMS® System.
Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit den Vertrauensanwälten sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss. Meldungen im FS-PP BKMS® System sind nicht rückverfolgbar.
Link zum FS-PP BKMS® System für besonders gesicherte Meldungen
Kontakt
Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
030 31 86 85 919