Der LEAG Renewables GmbH (vormals EP New Energies GmbH) sind Integrität und Transparenz ebenso wichtig wie das Vertrauen ihrer Mitarbeiter, Kunden, Partner sowie aller Stakeholder des Unternehmens. Daher verfügt LEAG Renewables GmbH über ein modernes Compliance-Management-System. Die Bestellung externer anwaltlicher Ombudsperson ist Bestandteil des installierten integrativen Compliance-Management-Systems.

Als Ombudspersonen wurden Rechtsanwalt Dr. Albrecht und Rechtsanwältin Hoffmeister von der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin berufen. Beide Ombudspersonen sind Ansprechpartner für interne und externe Hinweisgeber. Auf vertraulichem Weg können Hinweise in deutscher sowie englischer Sprache auf Rechtsverstöße im Geschäftsbereich der LEAG Renewables GmbH oder außerhalb, jedoch mit Auswirkungen auf das Unternehmen, gegeben werden. Dazu gehören Hinweise zu Korruption, wirtschaftskriminellen Handlungen oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen wie rechtswidrige persönliche Diskriminierungen.

Die Ombudspersonen und alle Mitarbeiter der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Ombudspersonen geben Informationen nur an den Compliance-Beauftragten der LEAG Renewables GmbHweiter, wenn die Hinweisperson ausdrücklich ihr Einverständnis hiermit erklärt hat. Die Weiterleitung kann anonymisiert erfolgen; die Ombudspersonen schützt dann die Identität der Hinweisperson.

Mitarbeitern der LEAG Renewables GmbH stehen die Ombudsperson auch zur vertraulichen Beantwortung von Fragen über richtiges und regelgerechtes Verhalten zur Verfügung. Hinweispersonen und Mitarbeiter, die sich mit Fragen an die Ombudspersonen wenden, können selbst entscheiden, ob sie im Falle einer Weitergabe anonym bleiben möchten.

Kontaktaufnahme mit den Ombudspersonen 

Für Hinweispersonen, die mit Rechtsanwalt Dr. Albrecht oder Rechtsanwältin Hoffmeister als Ombudspersonen der LEAG Renewables GmbH Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und E-Mail-Adresse eingerichtet worden (Kontaktdetails siehe unten). Ein persönliches Gespräch ist nach einer Terminvereinbarung möglich.

Die Kontaktaufnahme zu den Ombudspersonen ist für eine noch unentschlossene Hinweisperson risikolos. Sie kann sich auch noch nach der Kontaktaufnahme entscheiden, dass die Ombudspersonen Stillschweigen bewahren oder den Hinweis nur anonymisiert wertergeben sollen.

Hinweispersonen erhalten nicht nur unverzüglich eine Eingangsbestätigung, sondern vor Ablauf von spätestens drei Monaten auch eine inhaltliche Rückmeldung, was auf ihren Hinweis veranlasst wurde und was das Ergebnis ist.

Die Ombudspersonen sind Beauftragter der LEAG Renewables GmbH. Sie düren niemals einen Rechtsrat erteilen, der den Interessen der LEAG Renewables GmbH zuwiderläuft. Sie sind aber beauftragt, Hinweispersonen das auf ihre Informationen einzuleitende unternehmensinterne Verfahren zu erläutern.

Kontakt

Dr. David Albrecht
Sophia Hoffmeister
030 318685-933

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Bitte informieren Sie sich auch über unsere Datenschutzhinweise zum FS-PP Hinweisgebersystem.

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