Dr. Sebastian T. Vogel ist Partner von FS-PP Berlin und Leiter des Dezernats Medizinstrafrecht und Medizinrecht der auf Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Datenschutzrecht spezialisierten Boutique. Er verteidigt Einzelpersonen und ist in der Beratung von Unternehmen tätig:

  • im Medizinstrafrecht,
  • im Medizinrecht,
  • in medizinrechtlichen Annexverfahren,
  • im Politikstrafrecht,
  • im Technikstrafrecht,
  • bei Straftaten von Unternehmensangehörigen und
  • in Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Unternehmen.

Im Medizinstrafrecht verteidigt und berät Sebastian Vogel

  • Ärztinnen und Ärzte,
  • Pflegekräfte,
  • Hebammen und Entbindungspfleger,
  • Rettungsdienstmitarbeiter und -mitarbeiterinnen,
  • Krankenhäuser und deren Leitungspersonen,
  • Arzneimittel- und Medizinprodukteunternehmen,
  • Start-ups

bei Fragen und Vorwürfen u. a. der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung, der Korruption im Gesundheitswesen und des Abrechnungsbetrugs. Neben der strafrechtlichen Verteidigung sowie der Vorfeldberatung vertritt Dr. Sebastian T. Vogel Ärztinnen und Ärzte sowie alle anderen Gesundheitsberufler in

  • berufsrechtlichen Verfahren gegenüber der Ärztekammer, der Zahnärztekammer, der Psychotherapeutenkammer etc. sowie vor Berufsgerichten,
  • Disziplinarverfahren gegenüber der KV und
  • approbationsrechtlichen Verfahren, wenn das Ruhen oder der Widerruf der Approbation droht.

Für Unternehmen wie Start-ups schreibt er Rechtsgutachten (z. B. zur Legalität geplanter Geschäftsmodelle und Kooperationsformen).

LEGAL500 Deutschland stellt 2023 fest, die Kanzlei FS-PP Berlin sei "für ihre arzt- und medizinstrafrechtliche Praxis bekannt, die vorranging der Verantwortlichkeit von Sebastian Vogel obliegt", und von der Expertise von FS-PP Berlin profitierten "ebenso zahlreiche Kliniken, wobei die Gesundheitsbranche mit Sebastian Vogel auch auf Erfahrung im Arzt- und Medizinstrafrecht bauen kann". Schon 2019 hob LEGAL500 Dr. Sebastian T. Vogel "aufgrund seiner Expertise im Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht" namentlich hervor.

Durch seine Fokussierung auf die Verfahrenspsychologie agiert Dr. Sebastian T. Vogel vornehmlich auf Ebene des Ermittlungsverfahrens und des Zwischenverfahrens, um Hauptverhandlungen zu vermeiden. Auch Hauptverhandlungen versteht er zu lesen. In Medizinstrafverfahren sowie Großverfahren

  • mit politischem, insbesondere kommunalpolitischem Bezug (Vorwürfe der Untreue oder der Bestechlichkeit oder Vorteilsannahme) oder
  • bei Arbeitsunfällen (z. B. auf Großbaustellen, in Werkhallen, bei dem Betrieb von Maschinen)

entwirft er Strategien zur "leisen" Verfahrensführung und -erledigung.

Dr. Sebastian T. Vogel ist wissenschaftlich tätig und verknüpft seine praktische Tätigkeit mit Lehre und Forschung.

Geboren wurde Sebastian T. Vogel 1984 in Merseburg. Nach seinem Abitur 2003 am Domgymnasium Merseburg studierte er von 2004 bis 2008 Rechtswissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. 2012 wurde er zu einem medizinstrafrechtlichen Thema promoviert. Sein Referendariat absolvierte er in Berlin, u. a. bei der Ethik-Kommission des Landes Berlin sowie mit einer Station am OLG Naumburg. Die zweite juristische Staatsprüfung bestand Dr. Sebastian T. Vogel 2013. Er war lange Jahre Judo-Kampfrichter mit der höchsten deutschen Lizenz und ist Träger des 3. Dan.