Dr. iur. David Albrecht
Rechtsanwalt
Dr. David Albrecht verteidigt und berät bundesweit auf allen Gebieten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, dort insbesondere des Insolvenzstrafrechts, des Arbeitsstrafrechts und der straf- und zivilrechtlichen Vertretung geschädigter Unternehmen. Darüber hinaus berät Herr Dr. Albrecht auf dem Gebiet des Datenschutzrechts.
Herr Dr. Albrecht studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Schwerpunkt „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht“ und promovierte dort zu einem Thema an der Schnittstelle von Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Während dieser Zeit arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Mark Deiters. Zu den Ausbildungsstationen seines Referendardienstes gehörten unter anderem die Abteilung für Wirtschaftssachen der Staatsanwaltschaft Münster, das Deutsche Generalkonsulat in Hongkong sowie ein Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm.
Beiträge
Veröffentlichungen
- Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften - Zugleich ein Beitrag zur strafrechtlichen Zuordnung des Vermögens von Kapitalgesellschaften, C.F. Müller, Heidelberg 2015 (rezensiert von Prof. Dr. Dennis Bock in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht 2016, 794).
- Der Zessionar als Verletzter iSd § 111g Abs. 1 StPO a.F. (Anm. zu KG, Beschl. v. 12.6.2017 – 5 Ws 64/17 – 121 AR 48/17), NZWiSt 2018, 116.