Die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten steht in einem Spannungsfeld von zeitlichen und wirtschaftlichen Ressourcen, gesellschaftlichen Wünschen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen. Dass Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Fehler bei der Aufklärung geschehen, ist menschlich und nicht neu. Dass immer mehr Patienten jede unerwünschte Folge und sogar die bloße Nichtheilung immer öfter zur Anzeige bringen, ist es schon.

Die Anwälte Dr. Vogel, Dr. Auffermann und Dr. Frank verteidigen ärztliches Personal in diesem sensiblen Bereich – mit dem nötigen Feingefühl, wo es um Schicksale geht, aber auch der erforderlichen Entschiedenheit.

Anders sind die Fälle gelegen, in denen es nicht um allzu menschliche Fehler geht, sondern das Streben nach Gewinn. Dass das Gesundheitswesen ein Markt ist, der große Summen generiert und umverteilt, ist bekannt. Oft jedoch fehlt es den im Gesundheitswesen Handelnden an den notwendigen Kenntnissen, sich legal in diesem Markt zu bewegen – und den Strafverfolgungsbehörden, das Handeln anderer rechtlich korrekt zu würdigen.

Den Überblick zu behalten in den Abrechnungen nach EBM und GOÄ, in den Konstellationen um Honorar- und Belegärzte sowie den vielen anderen Kooperationsformen hat FS-PP Berlin die notwendige Expertise. So kann sichergehen, wer eine Kooperation lebt oder erst plant, dass diese rundum legal ist: in der Abrechnung (Stichwort: Abrechnungsbetrug), aber auch mit Blick auf die Regeln zur Korruption im Gesundheitswesen.

 

Ansprechpartner

Dr. Sebastian T. Vogel