Die Bundesregierung hat am 29. März 2017 beschlossen, im Jahr 2019 ein zentrales Wettbewerbsregister einzuführen, das beim Bundeskartellamt angegliedert werden soll.

Bislang gibt es lediglich auf Landesebene in einigen Bundesländern, darunter auch Berlin, ein Korruptionsregister. Die Regelungen auf Landesebene wurden aber seit langem als unzureichend empfunden, weil Unternehmen über die Landesgrenzen hinweg agieren und Delikte unterschiedlich erfasst werden.

Ziel des Registers ist die Eindämmung von Korruption und Wirtschaftskriminalität. In dem bundesweiten Register sollen öffentliche Auftraggeber künftig nachprüfen können, ob eine leitende Person in einem Unternehmen Wirtschaftsdelikte oder andere schwere Straftaten begangen hat. Solche Unternehmen sollen dann vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Zu den gravierenden Rechtsverstößen in diesem Sinn zählt die Regierung Bestechung, Menschenhandel, die Bildung krimineller Vereinigungen, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, das Vorenthalten von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung.

Auch Arbeits- und kartellrechtliche Verstöße sollen in das Register eingetragen werden, aber nicht in jedem Fall zum Ausschluss eines Bewerbers führen.