Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) wird einen Prüfungsstandard (PS 980) für Compliance Management Systeme (CMS) verabschieden. Ein Entwurf des PS 980 CMS wurde im März 2010 veröffentlicht. Stellungnahmen sollen bis Oktober 2010 berücksichtigt werden, dann soll die Verabschiedung erfolgen.

Prüfungsstandard für Compliance Management Systeme (CMS)

  • Compliance-Kultur, 
  • Compliance-Ziele, 
  • Compliance-Organisation, 
  • Compliance-Risiken, 
  • Compliance-Programm, 
  • Compliance-Kommunikation, 
  • Compliance-Überwachung- und Verbesserung.

Wirtschaftsprüfer werden konkret nach Hinweisgebersystemen fragen

Unter Ziff. 6. (Anwendungshinweise und Erläuterungen) werden die Grundelemente eines Compliance Management Systems erläutert. In Anmerkung A 14 zum Stichwort Compliance-Programm wird ausdrücklich die Einrichtung eines Hinweisgeberverfahrens erwähnt.

Der Gesetzgeber hat bisher die Einrichtung einer unabhängigen und effektiven Compliance-Funktion nur für Wertpapierhandelsunternehmen ausdrücklich zur Rechtspflicht gemacht (§ 33 WpHG). Darüber hinaus gilt für alle börsennotierten deutschen Aktiengesellschaften der Deutsche Corporate Governance Kodex, der in der seit 2009 gültigen Fassung eine Compliance-Verpflichtung definiert. Noch weitergehend wird heute aus § 130 OWiG (Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen) eine Verpflichtung abgeleitet, durch organisatorische und weitere Maßnahmen aktiv für die Einhaltung von Gesetzen und im weiteren Sinne Regeln Sorge zu tragen (Compliance Management als Bestandteil eines umfassenden Riskmanagement).

Wenn nunmehr auch die Wirtschaftsprüfer auf das Compliance Management System eines Unternehmens blicken werden, dürfte die Einrichtung eines Hinweisgebersystems unumgänglich sein. Das System des externen anwaltlichen Ombudsmanns ist das beste dieser Systeme.  

Entwurf IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen, IDW EPS 980, Stand: 11.03.2010
Quelle: www.iwd.de
Notiert von Frank 10/2010