Seit dem 30. September hat der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten zwischen der Bundesrepublik und 49 Staaten und Gebieten begonnen. Weitere Staaten und Gebiete werden zum 30. September 2018 folgen. Grundlage für den Informationsaustausch ist die multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch, die 2014 unterzeichnet wurde und der sich in der Folgezeit zahlreiche Länder angeschlossen haben. Darin verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten Daten zu Finanzkonten von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Staat ansässig sind, an diesen zu übermitteln. Der Austausch soll einmal jährlich stattfinden, erstmals ist der Besteuerungszeitraum 2016 betroffen. Finanzinstitute, dazu gehören u. a. Banken, Verwahrstellen, Makler und bestimmte Versicherungsgesellschaften, müssen Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person, die Kontonummer, die Jahresenddaten der Finanzkonten sowie gutgeschriebene Kapitalerträge mitteilen. Die Umsetzung des Abkommens in innerstaatliches Recht erfolgte durch das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (BGBl I 2015, 2531).

 Laut Presseberichten funktioniert der Austausch der Informationen in der Praxis jedoch noch nicht. Grund sind Probleme bei der Zuordnung der „Millionen von Datensätzen“ von deutschen Steuerbürgern aus dem Ausland an die zuständigen Finanzämter vor Ort. Die ersten Daten würden 2019 an die Finanzämter übersandt werden können, wird der Steuerabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, Michael Sell in der Wirtschaftswoche zitiert.

Es ist zu erwarten, dass spätestens dann unversteuerte sowie geldwäscherelevante Beträge auch auf ausländischen Konten entdeckt und Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.