Interne Untersuchungen – Internal Investigations, auch als interne Erhebungen bezeichnet – sind in großen und mittleren Unternehmen an der Tagesordnung. Sie zielen auf Aufklärung innerbetrieblicher Verdachtsfälle, um die Sanktion von Rechtsverstößen zu ermöglichen und Rechts- und Regeltreue in der Zukunft zu gewährleisten. Insbesondere die durch externe Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer durchgeführten internen Untersuchungen sind zu einem nicht mehr wegzudenkenden Bestandteil effektiver Compliance-Management-Systeme geworden.

Im Rahmen von internen Untersuchungen werden durch die mit den Ermittlungen betrauten Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer Dokumente erstellt: Protokolle über Interviews von Mitarbeitern, Zwischen- oder Abschlussberichte. Diese Dokumente sind auch für die staatlichen Ermittlungsbehörden von Interesse.

 In der Rechtsprechung ist noch nicht abschließend geklärt, inwieweit diese Unterlagen, soweit sie von Rechtsanwälten erstellt wurden, durch die Ermittlungsbehörden beschlagnahmt werden dürfen. Dabei ist danach zu differenzieren, ob sich die Unterlagen in der mit der Untersuchung beauftragten Rechtsanwaltskanzlei oder im Gewahrsam des beauftragenden Unternehmens befinden.