Gleich drei neue Schwerpunktstaatsanwaltschaften haben in Bayern seit dem 01.10.2014 die Arbeit aufgenommen. Bayern geht damit in die Offensive gegen Bestechung im Gesundheitswesen. Die strafrechtliche Verfolgung von Korruptions- und Vermögensdelikten (Bestechung, Bestechlichkeit, Untreue sowie Abrechnungsbetrug) von Angehörigen der akademischen Heilberufe im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung wird in Zukunft von speziell ausgebildeten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten verfolgt.

Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen

Andere Länder wie Hessen und Thüringen arbeiten bereits seit Jahren mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften bei Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen. In Hessen etwa bearbeitet die Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main jährlich bis zu 1.200 Ermittlungsverfahren. In den Ländern Berlin, Bremen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es spezialisierte Kommissariate der Polizei zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten im Gesundheitsbereich.

Fall Schottdorf

In Bayern wurde zuletzt die „Soko Labor“, die auch gegen den Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf ermittelte, aufgelöst. Deren Ermittlungen führten unter anderem dazu, dass ein Münchner Arzt wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt wurde (LG München I, 27.08.2010 - 7 KLs 572 Js 46495/08 sowie BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11). Über ähnlich unzulässig abgerechnete Laborleistungen sollen sich – so Presseberichterstattungen – bis zu 10.000 Ärzte mittels kick-back Zahlungen strafrechtlich relevant bereichert haben.

Straftatbestand zur Korruption im Gesundheitswesen

Ärzte und im Gesundheitswesen Beschäftigte stehen im Fokus. Ein Referentenentwurf zu einem Korruptionsgesetz 2014 liegt bereits vor. Union und SPD hatten bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, einen eigenen Straftatbestand der Ärztekorruption zu schaffen. In der vorangegangenen Legislaturperiode konnte zunächst die Einführung eines neuen Paragraphen Korruption im Gesundheitswesen nicht durchgesetzt werden.

Zum Thema

„Mächtig Aufruhr in der Branche“ – Interview mit RA Dr. Niklas Auffermann in der Financial Times Deutschland
Großer Senat des BGH: Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit
Landgericht Hamburg verurteilt niedergelassenen Arzt und Pharmareferentin
Neue Straftatbestände für Ärzte


Notiert von Auffermann – 10/2014